Thema: mobilitaet
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | ÖPNV

Kooperation im saarländischen ÖPNV

Die Vorgaben des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Saarland erfordern eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen der Aufgabenträgerebene und den Verkehrsunternehmen. Daher verpflichtet das ÖPNV-Gesetz den Verbund der Aufgabenträger und den Verbund der Verkehrsunternehmen zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und Abstimmung. Diese Zusammenarbeit und die weitere Entwicklung des Verkehrsverbundes sind in einem gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz geschlossenen Kooperations- und Dienstleistungsvertrag festgelegt.

Die Vertragspartner streben gemeinsam die Weiterentwicklung des Verbundes im Sinne der Ziele und allgemeinen Anforderungen des ÖPNV-Gesetzes an, um den sich wandelnden gesellschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen, den Anforderungen an einen nachhaltigen Umweltschutz sowie den Anforderungen der Fahrgäste Rechnung zu tragen. Mit dem Ziel einer Erhöhung des Anteils der ÖPNV-Nutzung im Modal Split arbeiten sie bei der Planung und Verwirklichung des Angebotes im ÖPNV des Saarlandes vertrauensvoll zusammen.

Zur Durchführung des Kooperations- und Dienstleistungsvertrag und zur Gewährleistung einer vertrauensvollen, institutionalisierten und effektiven Zusammenarbeit ist ein Beirat gebildet worden aus Vertretern der Fachabteilung des für den ÖPNV zuständigen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, dem ZPS, der SNS und Vertretern der Eisenbahnverkehrsunternehmen, der kommunalen sowie der privaten Verkehrsunternehmen.