Thema: mobilitaet
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | ÖPNV

Aufsichts- und Genehmigungsbehörden

Neben den Kompetenzen der Aufgabenträger sind sowohl im Schienen- als auch im Straßenverkehr weitere Aufsichts- und Genehmigungsbehörden für den Betrieb von Infrastrukturen und Betriebsleistungen im ÖPNV relevant.

Die saarlandweit zuständige Genehmigungsbehörde für alle Verkehrsleistungen im Straßenpersonenverkehr (Busse und Straßenbahnen) ist im Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz angesiedelt, welche sowohl die notwendigen Liniengenehmigungen nach dem nationalen Personenbeförderungsgesetz vergibt, als auch für grenzüberschreitende Busverkehre in der Europäischen Union nach Verordnung (EG) 1073/2009 zuständig ist.

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist zudem die per Gesetz zuständige Behörde für die Aufsicht, den Bau und den Betrieb von Straßenbahnanlagen. Zuständige Behörde für die Aufsicht sowie den Bau und Betrieb von Eisenbahnstrecken der DB Netz AG ist bundesweit das Eisenbahnbundesamt. Für Eisenbahnstrecken außerhalb des Eigentums der DB Netz AG zuständig ist die Landeseisenbahnaufsicht. Diese Funktion übernimmt formal ebenfalls das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, wobei die Durchführung an das Eisenbahnbundesamt in der Funktion eines Beliehenen übertragen wurde.