Thema: mobilitaet
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | ÖPNV

Aufgabenträger

Der zuständige Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Dieses stellt damit die Planung, Ausgestaltung und Finanzierung der Verkehrsleistungen auf Eisenbahnstrecken sicher. Dies schließt auch SPNV-Leistungen auf Eisenbahnstrecken ein, die mit Straßenbahn-Fahrzeugen betrieben werden (Saarbahn-Streckenabschnitte Lebach-Jabach–Walpershofen/Etzenhofen sowie Römerkastell-Saargemünd).

Der übrige ÖPNV, hierunter zählen Leistungen im Busverkehr sowie die Straßenbahnverkehre außerhalb von Eisenbahnstrecken (Saarbahn-Streckenabschnitt Walpershofen/Etzenhofen–Römerkastell) werden in Zuständigkeit der Landkreise bzw. des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken, der Landeshauptstadt Saarbrücken, der Kreisstadt Neunkirchen sowie der Mittelstadt Völklingen geplant, organisiert und finanziert.

Alle Aufgabenträger sind im Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) zusammengeschlossen und nehmen ihre Aufgaben innerhalb dieses Zweckverbandes wahr. Die einzelnen Aufgabenträger übertragen dem ZPS die Zuständigkeit für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des landesweiten ÖPNV-Netz. Der ZPS nimmt dabei zum einen klassische Aufgaben der Aufgabenträger, wie etwa die Aufstellung von Nahverkehrsplänen, die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren von Verkehrsleistungen sowie die Koordination von Planungen der verschiedenen Aufgabenträger wahr.

Der ZPS ist zugleich auch Aufgabenträger für die Busverkehre, welche auf landesbedeutsamen Verbindungen verkehren, wo die Mobilität mangels vorhandener Eisenbahnstrecke nicht durch den SPNV erfüllt werden kann oder auf bestehenden Bahnstrecken aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kein Angebot im SPNV aufrechterhalten werden kann.

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