Thema: mobilitaet
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Verkehr

NMOB – Stadt und Land

Der Bund stellt den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Verfügung. Dieses Finanzhilfeprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung. Im Sinne eines klima- und umweltverträglichen Verkehrssektors ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung sowie der saarländischen Landesregierung, den Radverkehr zu fördern. Mit dieser Richtlinie zur Umsetzung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ soll daher auch dazu beigetragen werden, im Saarland ein sicheres und lückenloses Radverkehrsnetz aufzubauen, den Radverkehr in urbanen wie auch in ländlichen Räumen für Radfahrende sicherer und attraktiver zu gestalten und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split zu erhöhen.

Anträge sind seit Januar 2024 wieder möglich.

Wer fördert?

  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr
  • Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
  • Programmlaufzeit wurde bis Ende 2028 verlängert

Was wird gefördert?

  • Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen (inkl. Markierungslösungen und Radwegebrücken)
  • Umgestaltung von Knotenpunkten
  • Fahrradabstellanlagen, sofern nicht an Bildungseinrichtungen
  • Optimierung des Verkehrsflusses

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden, Städte und Landkreise

Wie hoch ist die Förderung?

  • bis zu 75 %, bei finanzschwachen Kommunen und Landkreisen bis zu 90 %
  • befristet bis zum 15. Oktober 2023: Aufstockung des Fördersatzes des Bundes von 75 % (bzw. 90%) auf 100 % aus Landesmitteln
  • bis Ende 2021 Regelfördersatz bis zu 80 %
  • Anträge im Saarland werden über das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz abgewickelt. Eine Antragstellung beim Bund (BMVI, BAG) ist nicht möglich.
  • Die Antragsformulare sind unter Downloads zu finden.

Wie stelle ich einen Antrag?

Den Zuwendungsantrag finden Sie hier Antrag NMOB - Stadt und Land (PDF, 288KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Der Antrag ist in schriftlicher oder digitaler Form zu richten an:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Argrar und Verbraucherschutz
Poststelle
Keplerstr. 18
66117 Saarbrücken

oder in digitaler Form zu richten an:

poststelle@umwelt.saarland.de

Bei fachlichen Rückfragen steht Ihnen Florian Gebel (Kontaktdaten s. u. Kontaktbox) zur Verfügung.

Wie komme ich an mein Geld?

Den Verwendungsnachweis finden Sie unter Publikationen.

Dokument zum Mittelabruf (PDF, 112KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Merkblatt Publizitätspflichten im Rahmen der NMOB-Förderstrategie (PDF, 639KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Was ist zu beachten?

  • Das Sonderprogramm Stadt und Land wurde bis Ende 2028 verlängert. Unsere Förderrichtlinie wird derzeit entsprechend angepasst. Förderanträge können trotzdem fortlaufend gestellt werden.
  • Während der Bauphase und insbesondere nach Abschluss der Fördermaßnahme ist auf die Förderung durch Bund und Land hinzuweisen. Bildmarken werden auf Nachfrage bereitgestellt.
  • Die Aufstockung auf 100 % gilt für Förderanträge, die im Zeitraum 18.08. bis 15.10.23 im MUKMAV eingegangen sind. Beginn der Maßnahme musste in 2023 erfolgen. Die Maßnahme muss spätestens zum 28.02.24 abgeschlossen sein.

Merkblatt Publizitätspflichten im Rahmen der NMOB-Förderstrategie

Steckbrief NMOB-Stadt und Land (PDF, 597KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Amtsblatt des Saarlandes - Richtlinie NMOB-Stadt und Land (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

FAQ´s Richtlinie NMOB-Stadt und Land (PDF, 225KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Weitere Informationen

Förderprogramme des BALM

Kontakt im Ministerium: