NMOB - Mobilität gut durchdacht
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz fördert kreative Ideen als Beitrag für eine ökologisch und sozial nachhaltige Mobilitätswende und Verkehrswende.
Aus diesem Grund fördert das Saarland im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinie und den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der derzeit gültigen Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) kommunale und interkommunale Ideen zur Verbesserung einer nachhaltigen Mobilitäts- und Verkehrswende.
Das Förderverfahren ist zweistufig, bestehend aus Projektskizze und – nach Aufforderung – förmlichen Förderantrag. Über die Gewährung von Zuwendungen entscheidet das MUKMAV zweimal im Jahr. Die Bewertungskriterien und die Förderaufrufe werden hier auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz veröffentlicht (weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Förderaufrufe“).
Die Projektskizzen sind in digitaler und schriftlicher Form an unten stehenden Kontakt zu richten.
Die ursprünglich auf den 28. Juni 2024 angesetzte Frist zur Einreichung von Projektskizzen wurde bis zum 16. August 2024 verlängert.
Was wird gefördert?
Förderung von Maßnahmen zur Erstellung eines Mobilitätsplans:
- kommunale, interkommunale oder betriebliche Konzepte zur Weiterentwicklung der Mobilität im Bereich des ÖPNV und ergänzender Mobilitätsformen
Reine Radverkehrskonzepte werden nicht im Rahmen der Richtlinie „NMOB-Mobilität gut durchdacht“ sondern im Rahmen der „Richtlinien NMOB-Rad“ gefördert.
Wer wird gefördert?
- Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen.
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Verkehrsunternehmen und ihre Subunternehmer
Wie hoch ist die Förderung?
Das Antragsverfahren soll zweistufig angelegt werden (Ideenwettbewerb / Antragstellung).
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 75% der förderfähigen Personalkosten und 75% der förderfähigen Sachkosten, höchstens kumulativ jedoch 150.000 Euro.
Wie stelle ich einen Antrag?
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Einreicher der ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Förderantrag NMOB - Mobilität gut durchdacht (abgelaufen) (PDF, 66KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Zuwendungsanträge sind in schriftlicher Form zu richten an:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Argrar und Verbraucherschutz
Poststelle
Keplerstr. 18
66117 Saarbrücken
oder in digitaler Form zu richten an:
Wie komme ich an mein Geld?
Verwendungsnachweis NMOB - Mobilität gut durchdacht (PDF, 54KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Mittelanforderung (PDF, 112KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Was ist zu beachten?
Richtlinie NMOB - Mobiliät gut durchdacht (PDF, 7MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Steckbrief NMOB-Mobilität gut durchdacht (PDF, 592KB, Datei ist nicht barrierefrei)
FAQ´s NMOB - Mobilität gut durchdacht (PDF, 324KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Broschüre Mobilitätsstationen (PDF, 8MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Förderaufrufe
Verlängerung des ersten Förderaufrufes NMOB-Gut durchdacht
Kontakt im Ministerium
P. Fernandez-Hoffmann
Referat F/6: Genehmigung nach PBefG und ÖPNV-Förderung
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken