Luftsicherheit
Das Luftfahrtreferat des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz prüft im Rahmen seiner Tätigkeit als Luftsicherheitsbehörde die Luftsicherheitspläne der Flugplätze und lässt sie zu.
Überprüfung der Zuverlässigkeit
Das Luftfahrtreferat überwacht und kontrolliert die Sicherungsmaßnahmen der Flughafen- oder Landeplatzbetreiber und führt Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz durch, unter anderem für Personen, die Zugang zu den nichtöffentlichen Bereichen des Flughafens haben sollen. Auch zugelassene bekannte Versender, die Luftfracht aufgeben wollen, sowie Berufs- und Privatpiloten (ausgenommen Ballon- und Segelflugzeugführer) benötigen diese Überprüfung.
Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftverkehr
Wenn Sie im oder am Flughafen arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung, dass Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können.
Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Hier gelangen Sie zu den Anträgen
Und hierüber können Sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung und den Zugang online beantragen
Kontakt im Ministerium
Referat F/2
Luftfahrt
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken