Luftfahrtpersonal
Das Luftfahrtreferat des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat folgende Aufgaben:
- Genehmigung und Aufsicht über Approved Training Organizations (ATO)
- Abnahme theoretischer und praktischer Luftfahrerprüfungen für die Lizenzen LAPL, PPL (A), PPL (H), SPL, BPL
- Lizenzbehörde
- Anerkennung von Prüfern
Tauglichkeitszeugnisse
Aus aktuellem Anlass wird auf folgende Regelung des Artikels 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 hingewiesen :
Danach benötigen Inhaber eines flugmedizinischen JAR-FCL-Tauglichkeitszeugnisses ab dem 09.4.2017 ein Tauglichkeitszeugnis gemäß Teil-MED der VO (EU) Nr. 1178/2011, um die Rechte aus ihrer europäischen Teil-FCL-Lizenz ausüben zu dürfen bzw. Alleinflüge als Flugschüler durchführen zu dürfen.
Dies gilt auch in den Fällen, in denen auf dem JAR-FCL-Tauglichkeitszeugnis eine längere Gültigkeit als der 08.04.2017 ausgewiesen ist.
Betroffene Flugschüler und Piloten wenden sich bitte an ihren flugmedizinischen Sachverständigen. Sollte dieser nicht mehr als flugmedizinischer Sachverständiger tätig sein, wenden sie sich an das Luftfahrt-Bundesamt, Referat Flugmedizin L5, 38144 Braunschweig (Tel.: 0531 / 2355 4580)
Allgemeinverfügungen bedingt durch die Corona-Pandemie
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat jeweils gemäß Artikel 71 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/1139 i. V. m. § 35 Satz 2 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) die folgenden Allgemeinverfügungen durch öffentliche Bekanntgabe erlassen :
Allgemeinverfügung vom 25.03.2020
Verlängerung der Gültigkeit von Rechten, Berechtigungen, Zertifikaten, Zeugnissen, Eintragungen und (Gültigkeits-) Zeiträumen
Allgemeinverfügung vom 06.04.2020
Festlegungen zur Durchführung für wiederkehrende Schulungen und Überprüfungen
Allgemeinverfügung vom 01.04.2021
Regelung von Gültigkeitszeiträumen der theoretischen Prüfungen und Kenntnissen von Flugschüler*innen
Kontakt im Ministerium
Referat F/2
Luftfahrt
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken