Luftfahrthindernisse
Bauwerke und andere Objekte, z. B. Kräne, Maste, Hubsteiger, Freileitungen und Windenergieanlagen, können wegen ihrer Höhe und Lage eine Gefahr oder Störung für die Luftfahrt darstellen. In Bauschutzbereichen von Flugplätzen oder bei Bauwerken und Anlagen über 100 Meter Höhe bedarf es im Genehmigungsverfahren der luftverkehrsrechtlichen Zustimmung. Darüber hinaus dürfen beispielsweise Bauwerke nicht errichtet werden, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden. Die Luftfahrtbehörde des Saarlandes veranlasst eine Prüfung hinsichtlich möglicher zu erwartender Störungen durch die Hinderniserrichtung.
Zur näheren Prüfung benötigt die Luftfahrtbehörde Angaben zum Aufstellungsort, Aufstellungszeitraum, zu der Höhe des Hindernisses über Grund sowie Informationen zum Aufsteller und der verantwortlichen Person.
Bitte beachten Sie die im Antragsformular angegebene Beantragungsfrist. Eine Bearbeitung des Gesuchs ist nur möglich bei vollständig ausgefüllten Formularen sowie beigefügten Datenblättern.
In dem Verfahren werden die Unterlagen zur Stellungnahme an mehrere Behörden, so zum Beispiel an die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) sowie an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), weitergegeben. Sobald die gutachtlichen Stellungnahmen von dort vorliegen und keine Bedenken bestehen, wird die luftrechtliche Genehmigung – gegebenenfalls unter Auflagen - erteilt.
Bauwerke in Flughafennähe
Bauwerke und andere Objekte im Umkreis von 1,5 km Halbmesser um den Flughafenbezugspunkt oder bei Überschreitung der aufgeführten Begrenzungen darf die für die Baugenehmigung zuständige Behörde nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde genehmigen (§§ 12, 15 Luftverkehrsgesetz). Ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich, so bleibt das Erfordernis einer Genehmigung der Luftfahrtbehörde unter luftverkehrssicherheitlichen Aspekten bestehen.
Bauschutzbereich Flughafen Saarbrücken (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Bauschutzbereich Isometrische Darstellung (PDF, 85KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Informationsblatt Luftfahrthindernisse
Bei Fragen zu Luftfahrthindernissen können Sie uns gerne über die Mailadresse luftfahrthindernisse@umwelt.saarland.de kontaktieren.
Kontakt im Ministerium
Referat F/2
Luftfahrt
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken