Thema: Mobilität
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Luftfahrt

Luftaufsicht

Die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Luftfahrt ist nach dem Luftverkehrsgesetz Aufgabe der Luftfahrtbehörden und der für die Flugsicherung zuständigen Stelle.

Örtliche Beauftragte

Die Luftaufsicht kann durch örtliche oder überörtliche Luftaufsichtsstellen erfolgen und wird im Saarland örtlich durch Beauftragte für Luftaufsicht ausgeführt. Die Luftfahrtbehörde ist somit am Flughafen Saarbrücken und auf Landeplätzen mit starkem Verkehrsaufkommen (so in Saarlouis-Düren und Marpingen) durch die jeweilige Luftaufsichtsstelle vertreten. Auf Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle hat die Luftfahrtbehörde Aufgaben an die Flugleitung übertragen.

Zur örtlichen Luftaufsicht an dem Verkehrsflughafen und Landeplätzen gehört auch die Ahndung von Verstößen gegen die Flugplatzgenehmigung. Im Rahmen der überörtlichen Luftaufsicht werden im Interesse der Sicherheit aber auch zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt, Verstöße gegen das Luftverkehrsrecht verfolgt und geahndet.

Kontakt im Ministerium

Referat F/2
Luftfahrt

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken