Schifffahrtsabgaben auf der Mosel
Die deutsch-französisch-luxemburgische Grenzregion ist wirtschaftlich eng miteinander verflochten und durch eine über Jahrzehnte gewachsene breit gefächerte grenzüberschreitende Zusammenarbeit geprägt. Als europäische Großschifffahrtsstraße hat die Mosel hierbei für die Region eine zentrale verkehrs- und wirtschaftspolitische Bedeutung. Neben der Notwendigkeit zum Ausbau der Wasserstraßeninfrastruktur ist es erforderlich, die Konkurrenzsituation der Binnenschifffahrt gegenüber anderen Verkehrsträgern hinsichtlich des ordnungspolitischen Rahmens zu verbessern. Gemäß dem Koalitionsvertrag des Bundes wurden die Befahrensabgaben für die gewerbliche Güter- und Fahrgastschifffahrt auf den deutschen Wasserstraßen mit Wirkung zum 1. Januar 2019 abgeschafft (Volumen ca. 45 Mio. € p. a. bundesweit).
Dies gilt aktuell jedoch noch nicht für die Schifffahrt auf der Mosel, die dem internationalen Moselvertrag von 1956 zwischen Deutschland, Luxemburg und Frankreich unterliegt. Im Moselvertrag ist eine Abgabenerhöhung zur Refinanzierung der Kosten des Schleusenbetriebes und der hohen Investitionskosten im Zuge des Moselausbaus geregelt. Die Abschaffung der Schifffahrtsabgaben auf der Mosel kann daher erst bei einer grundlegenden Neufassung des Vertragswerkes umgesetzt werden.
Hierzu befindet sich die saarländische Landesregierung im intensiven Austausch mit ihren Nachbarn.
Kontakt im Ministerium
Jürgen Meyer
Referat F/4: Öffentlicher Personennahverkehr, Binnenschifffahrt, Logistik
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken