Um den Vorgaben der EU an ein offenes und transparentes Verfahren zur Auswahl der neuen LEADER-Regionen gerecht zu werden, wurde ein dreistufiges Bewerbungsverfahren durchgeführt.
Nachdem alle fünf Regionen, die bis zum 31.01.2021 ihr Interesse an einer zukünftigen LEADER-Förderung bekundet haben, in die zweite Bewerbungsstufe aufgenommen wurden, stand in dieser nun die Erstellung der sogenannten „Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) 2023-2027“ an. Hierbei sollten sich die Regionen inhaltlich und organisatorisch so weiter formieren, dass mit der Fertigstellung der Lokalen Entwicklungsstrategien eine strategische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für den gesamten LEADER-Umsetzungsprozess in den Jahren 2023-2027 geschaffen wird.
Die Qualität der Lokalen Entwicklungsstrategien war dann grundlegend für die am 05.10.22 stattgefundende Auswahlentscheidung, mit der die Bewerbungen der fünf Regionen final bewertet und entschieden wurden. Künftig wird der ländliche Raum des Saarlandes fast vollständig durch LEADER-Regionen abgedeckt, denn alle fünf Regionen KuLanI St. Wendeler Land, Land zum Leben Merzig-Wadern, Warndt-Saargau, Biosphärenregion Bliesgau und die neue Bewerberin Saarmitte8 wurden als förderwürdig eingestuft. Die Auswahl erfolgte in zwei Schritten: Eine Beurteilung durch externe wissenschaftliche Sachverständige (Prof. Dr. Reiner Doluschitz, ehemals Universität Hohenheim, Dr. Corinna Jenal, und Prof. Dr. Dr. Olaf Kühne, beide Universität Tübingen) sowie eine vertiefte Bewertung durch eine eigens gebildete Bewertungskommission aus Spezialisten auf dem Gebiet der ländlichen Entwicklung sowie aus Vertretern verschiedener Fachrichtungen und gesellschaftlichen Gruppen, z.B. kommunale Spitzenverbände, Landwirtschaft, Naturschutz, Jugend, Senioren, Landfrauen, Handwerk usw..
Am 23.01.23 konnte dann die offizielle Anerkennung der fünf Regionen erfolgen. Entsprechend Artikel 32 VO (EU) 2021/1060 in Verbindung mit Artikel 77 VO (EU) 2021/2115 in Verbindung mit Kapitel 4.2.9 SEPL 23-27 wurden die Lokalen Entwicklungsstrategien der fünf Lokalen Aktionsgruppen (LAG) für die ELER-Förderperiode 2023-2027 genehmigt, die Aktionsgruppen als LEADER-LAG anerkannt und die Regionen zu LEADER-Regionen ernannt. Damit kann rückwirkend ab dem 01.01.23 der LEADER-Prozess der Förderperiode 2023-2027 starten und LEADER nahtlos fortgesetzt werden.
Umweltministerin Petra Berg (2.v.l.) mit den Vertretern der fünf LEADER Regionen bei der Übergabe der AnerkennungsurkundenFoto: (c) Jasmin Alt
Mit dem Inkraftreten des Saarländischen Enwicklungsplans für den ländlichen Raum 2023-2027 (SEPL 23-27) sind die Voraussetzungen für eine nahtlose Fortsetzung des LEADER-Ansatzes ab dem 01.01.2023 gegeben. Dann startet LEADER in seine sechste Generation. Für LEADER sind im SEPL 23-27 Fördermittel in Höhe von 12,5 Mio. € (davon EU-Mittel: 10 Mio. €) eingeplant. Davon entfallen auf jede der fünf LEADER-Regionen jeweils 2,5 Mio. €.
Foto: Holger Neisius, MUKMAV
Ansprechpartner im Ministerium:
Michael Burr Referatsleiter B/4:
Entwicklung ländlicher Raum