Thema: Ländliche Entwicklung
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LEADER 2014-2022

Bürger entwickeln ihre Region

Logo des ELER im Saarland ELER-Logo
Europäische Union - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes Foto: ELER-Verwaltungsbehörde

Das Bild zeigt das LEADER-Logo LEADER
LEADER-Logo Foto: Europäische Union

Um im Vorfeld einer offiziellen Ausschreibung zu LEADER 2014-2020 das Interesse ländlicher Regionen an einer Bewerbung als LEADER-Gebiet zu ermitteln, startete das Saarland im Oktober 2013 ein Interessenbekundungsverfahren. Bis zum 20. Dezember 2013 waren lokale Partnerschaften aufgerufen, ihr Interesse am LEADER-Prozess 2014-2020 zu bekunden und in diesem Rahmen erste Überlegungen zur Gebietsabgrenzung, der Zusammensetzung und Rechtsform der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) sowie zu angedachten Themenschwerpunkten für eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) mitzuteilen. Vier lokale Partnerschaften bekundeten fristgerecht ihr Interesse.

Mit Programmeinreichung des Saarländische Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL 2014-2020) bei der  EU-Kommission am 17. Juli 2014 erfolgte der offizielle Wettbewerbsaufruf zur Auswahl der saarländischen LEADER-Gebiete für den Förderzeitraum 2014-2020. Bis zum Stichtag 16. Januar 2015 hatten die LAG Biosphärenreservat Bliesgau e.V., die LAG Kulturlandschaftsinitiative St. Wendeler Land e.V., die um das ehemalige ILE-Gebiet Saargau erweiterte LAG Warndt-Saargau e.V. sowie die neue Aktionsgruppe Land zum Leben Merzig-Wadern e.V. ihre Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) eingereicht.

Eine unabhängige Bewertungskommission aus Fachleuten für den Bereich der ländlichen Entwicklung hatte schließlich am 23.03.2015 die Aufgabe, unter den vier eingereichten Bewerbungen die neuen LEADER-Aktionsgruppen 2014-2020 auszuwählen. Grundlage für die Entscheidung war eine Auswertung aller eingereichten Bewerbungen durch zwei unabhängige externe Gutachter.

Keine der vier Bewerber-Regionen ging leer aus, alle Regionen konnten mit den eingereichten lokalen Entwicklungsstrategien überzeugen. Jeder Aktionsgruppe stehen bis 2020 Fördermittel in Höhe von zwei Millionen Euro an öffentlichen Mitteln zur Verfügung. Dabei handelt es sich zu ¾ um Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes der EU (ELER) und zu ¼ aus Landesmitteln.

Aufgrund der Verlängerung der EU-Förderperiode um zwei Jahre bis Ende 2022 wurde auch die Laufzeit der LEADER-Förderung bis Ende 2022 verlängert. Am 01.01.2023 starte dann die sechste LEADER-Generation.

Hier finden Sie eine Karte der saarländischen LEADER-Regionen im Geoportal des Saarlandes.

Antragsunterlagen:

Richtlinie zur Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland

Aufstellung der veranschlagten Eigenarbeitsleistungen nach Nr. 6.3.5 FRL-LEADER zu dem Vorhaben

Aufstellung der tatsächlich erbrachten Eigenarbeitsleistungen zu dem Vorhaben

Verwendungsnachweis

Verwendungsnachweis für Gebietskörperschaften

Berücksichtigung von Nettoeinnahmen bei einnahmeschaffenden Investitionen

Plausibilisierungsmöglichkeiten im Rahmen der LEADER-Förderung

Weiterführende Informationen:

Adressen der LAGs (PDF, 26KB, Datei ist nicht barrierefrei)

LEADER Regionen (PDF, 313KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Mehrheitliche Empfehlung der LEADER-Referenten der Bundesländer und des BMEL für die Lokalen Aktionsgruppen (LEADER-LAG) in Deutschland zur Ausgestaltung, Anwendung und Transparenz des Projektauswahlverfahrens durch das LAG-Entscheidungsgremium (PDF, 280KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Gebietskulisse ländliche Entwicklung

Was ist LEADER?

Videos:

Was ist LEADER? - Youtube

Was macht eigentlich ein LEADER-Regionalmanagement? - Youtube

Ansprechpartner im Ministerium:

Michael Burr
Referatsleiter B/4:
Entwicklung ländlicher Raum

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken