Bodenordnung und Flurbereinigung
Bodenordnung: Flurbereinigung nach wie vor aktuell
Zentraler Bestandteil der Landentwicklung ist die Bodenordnung (Flurbereinigung). Deren Aufgabe ist es, den ländlichen Grundbesitz durch Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz neu zu gestalten. In einem Realteilungsgebiet wie dem Saarland ist sie zur Erfüllung ihrer raumwirksamen Aufgaben nach wie vor unverzichtbar. Dabei stehen die Ziele des Natur- und Umweltschutzes gleichrangig neben den Zielen der Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft. Die Flurbereinigung dient somit nicht nur der Land- und Forstwirtschaft, sondern ist darüber hinaus ein wirksames Instrument zur Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum.
Wie die Erfahrung zeigt, ist die Flurbereinigung ein besonders geeignetes Verfahren, konkrete Ziele der Agrarstrukturpolitik mit allgemeinen staatlichen und kommunalen Planungen zu verknüpfen. Die Flurbereinigungsbehörde plant nicht nur ihre eigenen Vorhaben, sondern koordiniert diese auch mit Planungen anderer Stellen, die Flächen beanspruchen. Sie ist somit in der Lage, das Gesamtkonzept in einem Verfahren zu realisieren. Insoweit unterscheidet sich die Flurbereinigung grundlegend von vielen anderen Planungen der öffentlichen Hand.
Weitere Informationen finden Sie bei der zuständigen Fachbehörde, dem Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung:
Flurbereinigung und Landentwicklung
Ansprechpartner im Ministerium:
Daniel Rupp
Referatsleiter B/3:
Geoinformation, Landentwicklung, Rechtsangelegenheiten der Abteilung
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken