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Breitbandförderung
Breitbandversorgung ländlicher Räume
Der Zugang zu schnellem Internet ist für Privatpersonen und für Betriebe von stetig zunehmender Bedeutung. Er ist Grundlage für den schnellen Informationsbezug und den Datenaustausch und wird damit auch ein Faktor, an dem sich die Lebens-, Arbeitsqualität und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit an einem Ort im Saarland bemessen lässt.
Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur, unabhängig davon ob leitungsgebunden oder mit Funktechnologie ausgebaut. Aufgrund seiner besonderen Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur verfügt das Saarland über einen vergleichsweise hohen Versorgungsgrad mit Breitbandabschlüssen. Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch auf, dass ländliche Gebiete des Saarlandes und die Grenzregionen zu den benachbarten europäischen Ländern unterversorgte (Datenrate < 30 Mbit/s) und nicht erschlossene Bereiche aufweisen.
Der Breitbandatlas Saarland gibt Auskünfte über den aktuellen Stand der Abdeckung und der Schnelligkeit von Breitbandanschlüssen im Saarland. Diese Unterschiede der Breitbandversorgung resultieren aus den Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Breitbandanbieter, die vorrangig in den Gebieten investieren, die für die Rentabilität der Investitionen genügend potentielle Kunden enthalten.
Um den benachteiligten Gebieten zumindest eine Breitband-Grundversorgung zu ermöglichen, wird seit dem Jahr 2008 als Förderoption in der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) die Schaffung einer hochwertigen Breitbandinfrastruktur für die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien angeboten.
Zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Unterschiedsbetrag zwischen den Investitions- und Betriebskosten bei der Realisierung des Breitbandanschlusses und den zu erwartenden Einnahmen) können damit Zuwendungen aus Mitteln des Bundes und des Saarlandes gewährt werden. Zuwendungsempfänger können dabei die saarländischen Kommunen im ländlichen Raum des Saarlandes sein.
Bei Interesse können die Kommunen bei der Breitbandberatungs- und -koordinierungsstelle des Zweckverbandes eGo-Saar zunächst die grundsätzlichen Informationen über die Situation der Breitbandversorgung in ihren Gebieten und weitere Unterstützung bei der Erschließung mit Breitbandtechnik erhalten sowie mit deren Hilfe die Vorbereitungen treffen, die Grundlagen sind für die Gewährung von Fördermitteln des Bundes und des Saarlandes. Weitere Informationen zur Breitbandversorgung im Saarland finden Sie hier.
Am 9. Mai 2018 hat der damalige Minister Reinhold Jost die neue „Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum (FRL-Breitband)“ in Kraft gesetzt. Diese regelt die Fördermöglichkeiten für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum des Saarlandes.
Der Förderantrag ist jeweils zum 15.12. des Vorjahres einzureichen. Werden zu diesem Stichtag nicht alle verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft, gilt das sogenannte "Windhundprinzip".
Die Förderrichtlinie-Breitband und die dazugehörigen Formulare finden Sie hier:
Richtlinie Breitbandförderung (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Zuwendungsantrag Breitbandförderung (doc, 111KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verwendungsnachweis Breitbandförderung (doc, 196KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Weiterführende Informationen:
Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft - Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume
Ansprechpartner:
Holger Neisius
Referat B/1: Europäische Agrar- und Förderpolitik, ELER-Verwaltungsbehörde, GAK
- E-Mail: h.neisius@umwelt.saarland.de
- Tel: +49 681 501 - 4266
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken