Thema: Jagd und Fischerei
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wald und Forst

Jagd im Saarland

Gesetzliche Grundlagen

Die Jagd und das Verhalten der Jägerinnen und Jäger wird von einer nicht geringen Anzahl an Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Richtlinien reglementiert. Zu diesen zählen beispielsweise das Bundesjagdgesetz, das Saarländische Jagdgesetz, Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Tierschutz- und Waffengesetz, Fleischhygieneverordnung, Bundeswildschutzverordnung, Fleischbeschaugesetz und vieles mehr. 

Rechtsgrundlagen zur Jagd im Saarland

Worin besteht das Jagdrecht

Das Jagdrecht ist nach § 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Seit der Revolution von 1848 steht in Deutschland das Jagdrecht grundsätzlich dem Grundeigentümer (Wald- und Landbesitzer) zu. Er kann aber auf seinem Grundstück die Jagd nur dann selbst ausüben, wenn es eine zusammenhängende bejagbare Fläche von mindestens 75 Hektar aufweist und der Eigentümer einen Jagdschein besitzt (Eigenjagdbezirk).

Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit mehreren Eigentümern, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen, wobei 75 Hektar zusammenhängende Grundfläche sein müssen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

Bundesjagdgesetz und Landesjagdgesetze legen die Liste der jagdbaren Tiere (des Wilds) sowie die Jagd- und Schonzeiten der einzelnen Wildarten fest.

Pflicht zur Hege und Waidgerechtigkeit

Mit dem Jagdrecht ist nach dem Bundesjagdgesetz untrennbar die Pflicht zur Hege verbunden.

Ziel der Hege ist ein artenreicher, gesunder Wildbestand. Sie schließt auch die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen der Wildtiere – ihres Lebensraums – ein. Wildschäden in Forst- und Landwirtschaft sollen so weit als möglich vermieden werden.

Bei der Jagdausübung sind nach Bundesjagdgesetz stets die allgemein anerkannten Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit zu beachten. Diese fordern, dass der Jäger strikt den Tierschutzgedanken und die Bedürfnisse des Wildes beachtet und bei der Jagd auf Mitmenschen, Natur und Umwelt Rücksicht nimmt.

Jagdschutz

Die forstlich ausgebildeten Bediensteten des Landes, der Gemeinden und ihrer Verbände sind bestätigte Jagdaufseher. Sie üben den Jagdschutz in den nicht verpachteten Eigenjagdbezirken ihrer Anstellungskörperschaft, die in ihrem Dienstbezirk liegen, aus.

Jagdbehörden und -verbände

Die zum Jagdschutz berechtigten Personen müssen bei der Ausübung des Jagdschutzes das von der obersten Jagdbehörde vorgeschriebene Jagdschutzabzeichen sichtbar tragen. Über die Berechtigung zum Tragen hat die Jagdbehörde einen Ausweis auszustellen, der bei der Ausübung des Jagdschutzes mitzuführen und beim Einschreiten auf Verlangen vorzuzeigen ist, es sei denn, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar ist.

Jagdmöglichkeiten für alle Bürger

Die Möglichkeit zur Ausübung der Jagd soll nach dem saarländischen Jagdgesetz allen interessierten Jägern offen stehen. Bei der Verpachtung von staatlichen Jagdbezirken der Vergabe von Jagderlaubnisscheinen und der Beteiligung von privaten Jägerinnen und Jägern an der Jagdausübung im Staatsforst berücksichtigt die Landesforstverwaltung besonders diese gesetzliche Vorgabe. Aber auch in den privaten und genossenschaftlichen Jagdrevieren werden Jäger aller Schichten an der Jagdausübung beteiligt.

Jagen im Staatswald

Jagdausbildung

Die Jägerprüfung, die auch „Grünes Abitur“ genannt wird, ist eine staatlich anerkannte Prüfung, die in drei Teile gegliedert ist: Schießprüfung, schriftliche und mündliche Prüfung.
Den genauen Ablauf regelt die Prüfungsordnung.

Voraussetzungen dafür sind ein Mindestalter von 15 Jahren, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis sowie die geistige und körperliche Eignung. Die jagdliche Ausbildung findet über die Landesjagdverbände oder durch eine Jagdschule statt.

Jagdausbildung

Saarländische Jagdschulen

Jagd als praktischer Natur- und Artenschutz

Bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind laut Saarländischem Jagdgesetz durch den Jäger besonders zu schützen. Er hat die Vielfalt der wildlebenden Tiere und Pflanzen in ihrem Naturraum zu erhalten. Das gilt auch, wenn die Tiere nicht zum jagdbaren Wild zählen oder schon seit langem ganzjährig geschont sind wie zum Beispiel Greifvögel.

Ferner hat der Jäger den Lebensraum des Wildes gegen Zerstörungen und Beeinträchtigungen zu schützen. Zugleich dürfen die Wildbestände insbesondere das Ökosystem Wald nicht nachhaltig schädigen.

Saarländisches Wildtiermanagement

Die Jagd folgt dem Grundsatz der Nachhaltigkeit

Die Jagd wird heute nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit ausgeübt, das auch seit rund 200 Jahren die Grundlage der deutschen Forstwirtschaft bildet. Das heißt, dass der Jäger nur soviel Wild erlegen und nutzen darf, wie in der Natur wieder nachwächst. Die Wildbestände müssen also grundsätzlich langfristig gesichert sein.

 Auch der Umweltgipfel von Rio de Janeiro hat sich 1992 für den Grundsatz der Nachhaltigkeit bei der Nutzung von Naturgütern ausgesprochen.

Streckenlisten des Saarlandes