Thema: Jagd und Fischerei
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Jagdschulen

Das Bundesjagdgesetz (§ 15 Abs. 5 Satz 1 BJagdG) schreibt vor, dass die erste Erteilung eines Jagdscheins davon abhängig ist, dass der Bewerber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung bestehen soll.