Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
| Wald und Forst
Rechtliche Grundlagen und Förderung von jagdlichen Maßnahmen und Projekten
Rechtliche Grundlagen
Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV)
Saarländisches Jagdgesetz (SJG)
Durchführungsverordnung zum Saarländischen Jagdgesetz (DVO-SJG)
Richtlinie für die Förderung des Jagdwesens aus Mitteln der Jagdabgabe (FRL-Jagd)
Förderung von jagdlichen Maßnahmen und Projekten
Im Rahmen der Jagdförderung können
- Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Wildbiotope
- wildökologische Forschungsvorhaben, Untersuchungen der Lebensräume des Wildes (Biotope) und zur Wildbewirtschaftung,
- Maßnahmen und Einrichtungen zur Fortbildung der Jäger/innen
- Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes auf der Jagd, insbesondere Maßnahmen zur Förderung der Nachsuche mit Hunden und der Ausbildung von Hunden für die Jagd und
- Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten des Wildes, die auf den Menschen oder in der Obhut des Menschen gehaltene Tiere übertragbar sind
gefördert werden.
Vorrangig werden Vorhaben der Vereinigung der Jäger des Saarlandes, der im Saarland tätigen jagdlichen Verbände, der Jagdgenossenschaften sowie der Hegegemeinschaften gefördert.
Downloads
Zuwendungsantrag (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verwendungsnachweis (PDF, 246KB, Datei ist nicht barrierefrei)