Thema: Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Bildung für nachhaltige Entwicklung, Bildung, Entwicklungszusammenarbeit

Förderung von Schulgärten

"Schulgartenprogramm"

Das Foto zeigt ein Hochbeet in dem Salatpflanzen, Erdbeerpflanzen und Schnittlauch in Reihen angepflanzt ist. Schulgartenprogramm - Hochbeet
Schulgartenprogramm - Ein Hochbeet mit Salatpflanzen, Erdbeerstöcken und Schnittlauch. Foto: (c) MUKMAV - Stefanie Leiendecker

Schulgärten stellen einen ganzheitlichen Lern- und zugleich Lebensort dar, an dem Eigenschaften gefordert sind und gefördert werden, die Schülerinnen und Schüler zukunftsfähig machen. Chancen und Möglichkeiten die ein Schulgarten bietet sind unter anderem das Erlernen von der Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten, Anbau von Nutzpflanzen, Kulturtechnik und Gartenarbeit, aber auch der respektvolle Umgang mit Umwelt und Natur, Ressourcenschonung, Globalität, soziale Kompetenzen fördern und viele andere mehr.

Folgende Nachhaltigkeitsziele (SDGs - Sustainable Development Goals) sind bei der Arbeit im Schulgarten unter anderem implementiert:

  • SDG 2: Keine Hungersnot,
  • SDG 13: Klimaschutz und
  • SDG 15: Leben an Land.

Richtlinie zur Förderung der Neuanlage, Erweiterung und Gestaltung von Gärten in Schulen und Kindertageseinrichtungen
(FRL-Schulgärten)

Das Schulgartenprogramm wurde seitens der saarländischen Landesregierung erstmals für die Jahre 2019/2020 in den Haushaltsplan des Saarlandes mit einer Summe in Höhe von 35.000,-- € je Haushaltsjahr neu aufgenommen. Danach können Schulen und Kitas sowie deren Träger für die Anlegung oder Erweiterung eines „Schulgartens“ beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz einen Antrag auf Zuschuss stellen.

Ziel der Förderung

Ziel dieser Maßnahmen ist es, dass an möglichst vielen Schulen im Saarland Schulgärten errichtet werden, damit Schüler*innen im jeweiligen Schulumfeld auch durch diese fächerübergreifende und praktische Arbeit die Kompetenzen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung enwerben und einüben können. Schüter*innen sollen in Form von Garten - AG's oder bestenfalls fächer- und klassenübergreifend im Schulgarten themenbezogenen Unterricht erfahren. Das Gleiche gilt in altersgerechter Anwendung für Gärten an Kindertageseinrichtungen.

Die Voraussetzungen für eine Bezuschussung sowie die einzelnen Regelungen dazu sind in der Förderrichtlinie-Schulgärten zusammengefasst.

Ansprechpartnerin beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist

Lucie Freis-Welsch
Projektbezogene BNE

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken