Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Teilzeitbeschäftigung

Bei Teilzeitbeschäftigung ist ein Arbeitnehmer mit weniger als der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt. Ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung kann sich ergeben bei Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder bei Betreuung eines pflegebedürftigem Angehörigen, sofern nicht dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange entgegenstehen. Auf Antrag kann die Teilzeitbeschäftigung auf bis zu fünf Jahre befristet werden.
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Entgelt, das dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht.