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Hinzuverdienstgrenze - Witwe/Witwer
Wenn Sie zu Ihrem Witwen-/Witwergeld noch hinzuverdienen möchten, ohne dass es zu einer Kürzung Ihrer Versorgung kommt, sollten Sie beachten, dass die Summe Ihres Witwen-/Witwergeldes und Ihres Einkommens nicht den Betrag der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe übersteigen darf, aus der sich Ihr Witwen-/Witwergeld berechnet.
Detaillierte Informationen mit einem entsprechenden Beispiel finden Sie unter dem Stichpunkt „Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen“ – Witwe/-r.