Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Hinzuverdienstgrenze - Waisen

Wenn Sie zu Ihrem Waisengeld noch hinzuverdienen möchten, ohne dass es zu einer Kürzung Ihrer Versorgung kommt, sollten Sie beachten, dass die Summe Ihres Waisengeldes und Ihres Einkommens eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten darf (40 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich Ihr Waisengeld berechnet).

Detaillierte Informationen mit einem entsprechenden Beispiel finden Sie unter dem Stichpunkt „Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen“ - Waisen.