Familienzuschlag - Waisen
Den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag erhalten Sie, wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Kindergeldgewährung erfüllen und keine andere Person bevorrechtigt ist.
Den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag erhalten Sie, wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Kindergeldgewährung erfüllen und keine andere Person bevorrechtigt ist.