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Ausgleichsbetrag gem. § 55 Abs.2 SBeamtVG
Einen Ausgleichsbetrag in Höhe des Kindergeldbetrags für das erste Kind erhalten Sie als Vollwaise neben dem Waisengeld, wenn Sie
- die Voraussetzungen für die Zahlung des Kindergeldes gem. § 32 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz erfüllen
- Ausschlussgründe (Bezug anderer Leistungen) nicht vorliegen
- keine Person vorhanden ist, der Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusteht
- und Sie als Waise keinen Anspruch auf Kindergeld haben.