Sonderzahlung
Bis einschließlich 2008 wurde die jährliche Sonderzahlung auf der Grundlage des saarländischen Sonderzahlungsgesetzes im Monat Dezember mit einem Einmalbetrag ausgezahlt.
Aufgrund des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 01. Juli 2009 ist diese Sonderzahlung in die monatlichen Bezüge eingebaut worden.
Die Grundgehälter wurden in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 um jeweils 83,33 € und in den Besoldungsgruppen A 11 und höher sowie den Besoldungsordnungen B, C, W und R um jeweils 66,67 € erhöht.
Ferner wurden die Beträge des Familienzuschlags ab Stufe 2 um jeweils 16.67 € erhöht.