Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft | Besoldung und Versorgung

Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden

Grundsätzlich setzt die Gewährung einer Beihilfe zu Aufwendungen für eine Heilbehandlung oder ein Heilmittel voraus, dass die Wirksamkeit der Heilbehandlung oder des Mittels aus therapeutischer Sicht von der medizinischen Wissenschaft allgemein anerkannt und durch Erfahrung erprobt ist.

Eine nicht abschließende Auflistung wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden sowie deren Erstattungsfähigkeit findet sich in Anlage 2 zur BhVO.