Mitarbeiterbeteiligungen
Hier finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung.
Es gibt die unterschiedlichsten Formen der Mitarbeiterbeteiligung. Vor allem im Wettbewerb um Fachkräfte kann die Mitarbeiterbeteiligung ein überzeugendes Argument darstellen.
Welche Form die passende ist, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich und muss individuell angepasst werden.
Auch in der aktuellen Corona-Krise kann die Mitarbeiterbeteiligung dazu beitragen, den Bestand von Unternehmen und dadurch von Arbeitsplätzen zu sichern. Denn von dem plötzlichen Wegbrechen von Aufträgen und Umsatzerlösen sind aktuell viele Unternehmen betroffen. Die Folge ist, dass es in einem rasanten Tempo zu existenziellen finanziellen Problemen innerhalb vieler Unternehmen kommt. Gerade in dieser besonderen Zeit ist der Zusammenhalt zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern ein wichtiger Baustein.
Die besondere Bedeutung der Mitarbeiterbeteiligung wird auch mit Blick auf Corona immer deutlicher. Durch die Einführung von Mitarbeiterbeteiligungen können Unternehmen und Mitarbeiter zusammen eine wirkungsvolle Möglichkeit schaffen, die finanziellen Folgen von COVID-19 einzudämmen.
Übersicht – Formen der Mitarbeiterbeteiligung
Jedes Beteiligungsmodell muss auf die jeweiligen Verhältnisse des Unternehmens angepasst werden. Die passende Beteiligung hängt von den Zielen, Vorstellungen und der Rechtsform des Unternehmens ab.
Nachfolgend werden einige Beteiligungsformen vorgestellt:
Aktienbeteiligung
Die Mitarbeiter als Aktionäre erhalten durch die sog. Dividende eine regelmäßige Auszahlung und werden an der Wertentwicklung des Unternehmens beteiligt. Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe ihres investierten Geldes.
Vorteile:
Erhöhung der finanziellen Mittel des Unternehmens. Je nach Form der Aktie kommt dem Arbeitnehmer ein Stimm- und Teilhaberecht zu.
Stille Beteiligung
Bei der stillen Beteiligung stellt der Mitarbeiter dem Unternehmen einen Geld- oder Sachwert zur Verfügung und wird dadurch zum stillen Gesellschafter. Still bedeutet hier, dass er keinen Einfluss auf die unternehmerischen Abläufe nehmen kann. Allerdings wird er am Gewinn des Unternehmens beteiligt.
Vorteile:
Kleinere Unternehmen können so ihr Vermögen vermehren, ohne zusätzlich Kredite aufzunehmen.
Mitarbeiterdarlehen
Die Arbeitnehmer gewähren dem Arbeitgeber ein Darlehen, dass mit einer Bankbürgschaft gegen Insolvenz gesichert werden muss.
Vorteile:
Das Unternehmen muss dadurch kein Geld von Kreditunternehmen beziehen und eröffnet sich eine zusätzliche Möglichkeit der Kapitalbeschaffung. Durch die Bereitstellung des Darlehens trägt der Arbeitnehmer zur Sicherung seines Arbeitsplatzes und der Verbesserung seiner eigenen Arbeitssituation bei.
Erfolgsbeteiligung
Der Arbeitnehmer profitiert dabei unmittelbar am Erfolg des Unternehmens. Erreicht das Unternehmen ein festgelegtes Ziel, erhält der Mitarbeiter einen Bonus. Die Erfolgsbeteiligung kann sich an verschiedenen Punkten orientieren, wie dem Umsatzgewinn, der Wertsteigerung des Unternehmens, der Anzahl der Neukunden, o.ä.
Einen Unterfall davon stellt das Mitarbeiterguthaben dar. Der Arbeitgeber zahlt dabei die anfallende Erfolgsbeteiligung nicht an seinen Mitarbeiter aus, sondern zahlt diese auf ein internes Firmenkonto ein. Das Geld bleibt so für eine bestimmte Zeit im Unternehmen. Dadurch findet eine Umwidmung der Sonderzahlung zu einem Wertguthaben statt. Das geschaffene Vermögen fließt dem Mitarbeiter dadurch zeitlich verzögert zu. Das eingezahlte Geld wird in dieser Zeit fest oder erfolgsabhängig verzinst. Den Mitarbeitern steht bei dieser Beteiligung kein Mitsprachrecht am Unternehmen zu.
Vorteile:
Der Arbeitnehmer wird stärker an das Unternehmen gebunden und die Identifikation mit dem Unternehmen steigt an. Der Arbeitnehmer kann einen finanziellen Vorteil erzielen. Bei dem Mitarbeiterguthaben erhält der Mitarbeiter Zinsen.
Kapitalbeteiligung
Der Mitarbeiter stellt dem Unternehmen finanzielle Mittel zur Verfügung und wird zum Geldgeber des Unternehmens.
Vorteile:
Der Unternehmer muss dadurch kein Geld von Kreditunternehmen beziehen und eröffnet sich eine zusätzliche Möglichkeit der Geldbeschaffung. Das durch den Arbeitnehmer bereitgestellte Geld wird verzinst. Weiterhin sichert er sich dadurch seinen Arbeitsplatz.
Vermögenswirksame Leistungen
Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um zusätzliches Geld vom Arbeitgeber. Bei der Anlage Ihres Geldes haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen, wie bspw. Banksparpläne oder Bausparverträge. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen erhalten Sie eine zusätzliche Förderung vom Staat in Form der Arbeitnehmersparzulage. Auch die Wohnungsbauprämie können Sie ggf. zusätzlich zu Ihrem Bausparvertrag beantragen. Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers liegt bei 40€ pro Monat.
Vorteile:
Der Arbeitnehmer kann zusätzliches Vermögen aufbauen und von der staatlichen Förderung profitieren.