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Schwache Konjunktur trifft auch das Saarland: Steuermindereinnahmen erfordern Priorisierungen

Minister Jakob von Weizsäcker stellt regionale Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2025 vor.

Die Ergebnisse der 168. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, die vom 13. bis 15. Mai in Bremen stattfand, stellen auch für das Saarland eine Herausforderung dar.

„Die Mindereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen resultieren aus der Wachstumsschwäche der deutschen Volkswirtschaft. Darüber hinaus werden die bereits beschlossenen und die im Koalitionsvertrag angekündigten Steuerentlastungen zwar perspektivisch die Investitionen und die wirtschaftliche Dynamik ankurbeln, aber erst einmal zusätzlich die Einnahmen reduzieren. Angesichts der so prognostizierten Mindereinnahmen ist im anstehenden Doppelhaushalt die Setzung von Prioritäten zwingend erforderlich“, erklärte Finanzminister Jakob von Weizsäcker.

Lediglich im Jahr 2025 erwartet das Saarland Mehreinnahmen gegenüber dem Nachtragshaushalt von Ende 2024 in Höhe von saldiert rund 30 Mio. Euro, weil ein Einmaleffekt von erheblicher Auswirkung im Bereich der Erbschaftsteuer über den bundesstaatlichen Finanzausgleich die konjunkturbedingten Mindereinnahmen überkompensiert.

Im Jahr 2026 ist hingegen vorbehaltlich zensusbedingter Nachzahlungen für vorangegangene Haushaltsjahre gegenüber der Finanzplanung mit Mindereinnahmen in Höhe von etwa 50 Millionen Euro zu rechnen. Im Jahr 2027 erhöht sich dieser Fehlbetrag auf knapp 60 Mio. Euro.

„Die Rückgänge betreffen vor allem die Lohn- und Körperschaftsteuer. In beiden Jahren rechnen wir hier mit Einbußen von rund 25 beziehungsweise deutlich über 40 Millionen Euro“, so der Minister weiter.

Grundlage der Prognose ist das schwache Wirtschaftswachstum sowie die von der neuen Bundesregierung beabsichtigten Steuerentlastungen zur Belebung der wirtschaftlichen Leistung: Laut Frühjahrsprojektion der Bundesregierung verharrt das reale BIP im Jahr 2025 auf dem Niveau des Vorjahres, für 2026 wird ein leichtes Wachstum von real 1,0 Prozent erwartet.

Vor diesem Hintergrund betonte von Weizsäcker die Notwendigkeit klarer Prioritäten: „Für die anstehenden Haushaltsberatungen müssen wir unsere begrenzen Mittel auf die zentralen Zukunftsaufgaben konzentrieren – insbesondere bei Bildung, Infrastruktur und der nachhaltigen Transformation unseres Landes. Es geht um Modernisierung und Priorisierung.“

Nicht nur für das Land, sondern insbesondere auch für die Kommunen prognostiziert die Steuerschätzung geringere Steuereinnahmen. Für die saarländischen Kommunen werden Mindereinnahmen gegenüber den Ergebnissen der letzten Schätzung vom Oktober 2024 von jährlich rund 70 - 80 Millionen Euro in den Jahren bis 2028 erwartet.

Diese Ausfälle hängen vor allem mit deutlichen Einbrüchen bei der Gewerbesteuer zusammen. In Folge der im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetzesänderung zur Förderung der Wirtschaft (Investitions-Booster) könnten diese Mindereinnahmen noch deutlich höher ausfallen, sofern sie nicht durch daraus resultierende positive Impulse für die Wirtschaft oder durch begleitende Maßnahmen des Bundes zur Kompensation der Mindereinnahmen kompensiert werden.

An einer solchen Kompensation des Bundes für die Auswirkungen der beschleunigten Abschreibungen auf die Kommunalfinanzen müssen die Länder laut Jakob von Weizsäcker ein gemeinsames Interesse haben.  Die aktuelle Steuerschätzung unterstreiche dies, nachdem es bundesweit bereits im Jahr 2024 erhebliche kommunale Finanzierungsdefizite gegeben habe, die sich in finanzschwächeren Bundesländern wie dem Saarland besonders auswirken. Trotz der angespannten Lage äußerte sich von Weizsäcker mit Blick auf die zukünftige Entwicklung vorsichtig optimistisch: „Es muss gelingen, die wirtschaftliche Dynamik wieder zu stärken, damit sich die Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen mittelfristig verbessern. Mit den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der öffentlichen und privaten Investitionen kann dies gelingen. Davon wird auch das Saarland profitieren, das mit dem Transformationsfonds bereits vor zwei Jahren einen ähnlichen Weg eingeschlagen hat.“

Die bundesweite Steuerschätzung basiert auf geltendem Recht. Die angekündigten, aber noch nicht umgesetzten steuerpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung wurden dabei also noch nicht berücksichtigt. Soweit die fiskalischen Folgen der Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag bereits abschätzbar waren, wurden sie hingegen in der regionalisierten Schätzung für das Saarland schon im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt.

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Miriam Gabriel

Miriam Göller
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