Thema: Kultur
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Immaterielles Kulturerbe

Das Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt sich an der Umsetzung der UNESCO-​Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Einzelpersonen, Gruppen und Gemeinschaften, die lebendige Traditionen ausüben und diese kreativ weitergeben, können sich um die Aufnahme in die Kulturerbe-​Verzeichnisse bewerben.

Immaterielles Kulturerbe ist Ausdruck von Kreativität, vermittelt Kontinuität und Identität, prägt das gesellschaftliche Zusammenleben und leistet einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung. Ob Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste oder Handwerkskünste – Immaterielles Kulturerbe ist lebendig. Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes sichert seine Weiterentwicklung. Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Für die Vielzahl überlieferten Wissens und Könnens war dieser Schritt eine wichtige Wertschätzung und Anerkennung.

Mit dem Beitritt hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die immateriellen Kulturgüter auf ihrem Gebiet zu inventarisieren. Die Länder sind im Rahmen ihrer Kulturhoheit zunächst für die Bewerbungen zuständig. Infolgedessen können sich Einzelpersonen, Gruppen und Gemeinschaften, die Träger kultureller Ausdrucksformen sind, in ihrem Bundesland um die Aufnahme in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ bewerben. Aufgrund der Vielfalt des kulturellen Lebens im Saarland wurde 2022 ein eigenes Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes eingerichtet. Das Bewerbungsverfahren wird ab 2023 mit dem für das Bundesverzeichnis synchronisiert.

Ein unabhängiges, sachkundiges Expertengremium begutachtet die eingehenden Bewerbungen und schlägt lebendige Traditionen und Bräuche für die Aufnahme in das Landesverzeichnis vor. Außerdem kann sie eine begrenzte Anzahl an Bewerbungen zur Weiterleitung durch das Land an die Kultusministerkonferenz (KMK) empfehlen. Diese übermittelt die Unterlagen zur weiteren Prüfung an ein nationales Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission. Dessen Auswahlempfehlungen bestätigen zuletzt die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Interessierte Einzelpersonen, Gruppen und Gemeinschaften, die Träger kultureller Ausdrucksformen sind, können sich bis 31. Oktober 2023 für eine Aufnahme in das saarländische Landesverzeichnis bzw. für eine mögliche Empfehlung zur Aufnahme in das Bundesverzeichnis bewerben. Die zugehörigen Unterlagen finden Sie im Downlaodbereich.

Bei Fragen steht Ihnen das zuständige Fachreferat gerne zur Verfügung.

Kontakt: ike@kultur.saarland.de