Thema: Kultur
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Kreative Praxis

Änderungen im Förderverfahren Kreative Praxis – Erhöhung des Sachkostenzuschusses

KREATIVE PRAXIS ist ein Projekt der Saarländischen Landesregierung in Kooperation mit der Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung e.V. und der Arbeit und Kultur Saarland gGmbH.

Die „Kreative Praxis“ ist ein seit mehreren Jahren erfolgreich laufendes Projekt der saarländischen Landesregierung. Das Projekt hat das Ziel eine Zusammenarbeit zwischen allgemeinbildenden Schulen und Kulturvereinen sowie Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden nachhaltig zu fördern. Durch den aktiven und kreativen Umgang der Schüler:innen mit den Akteur:innen und Inhalten der Kunst- und Kulturszene werden nicht nur die sozialen und kognitiven Kompetenzen der Heranwachsenden gefördert, sondern auch vereinfachte Zugänge zum kulturellen Umfeld geschaffen. Damit hat sich die „Kreative Praxis“ als essentieller Bestandteil der Kulturellen Bildung im Saarland etabliert.

Daher hat das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) entschieden weitere Anpassungen vorzunehmen, die das Antragsverfahren nochmals erleichtern und den Förderrahmen zum Teil erweitern. Dies geht mit einer Erneuerung der Antragsformulare einher, die Ihnen nun zum Download zur Verfügung stehen.

Zu den wichtigsten Änderungen gehört unter anderem die Erhöhung des Sachkostenzuschusses von 50,00 € auf 200,00 € pro Maßnahme. Diese Erhöhung soll den Schulen und ihren Kooperationspartnern mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Projekte ermöglichen. Die Sachkosten sind noch immer anhand von Rechnungsbelegen im Original nachzuweisen und werden gemäß dem tatsächlich angefallenen Kostenaufwand bis zu einer maximalen Höhe von 200,00 € erstattet.

Bisher konnten pro Schule und Schuljahr zwei Projekte beantragt werden, von denen jeweils eines im Umfang von bis zu 80 Unterrichtseinheiten (UE) und eines im Umfang von bis zu 40 UE gefördert wurde. Ab dem kommenden Schuljahr geben wir den Schulen die Möglichkeit bis zu drei Projektanträge zu stellen. 

Diese können sich wie folgt zusammensetzen:

  • eine große Maßnahme mit 80 (UE) (max. 2.400 €) + 200 € Sachkosten und zwei kleine Maßnahmen mit 40 UE (max. je 1.200 €) + je 200 € Sachkosten

            oder

  • zwei große Maßnahmen (max. je 2400€) + je 200 € Sachkosten

oder

  • drei kleine Maßnahmen (max. je 1.200 €) + je 200 € Sachkosten

Die Bewilligung der beantragten Maßnahmen erfolgt auf Grundlage der für die „Kreative Praxis“ zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der zuständigen Fachabteilung des MBK.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Schulen hinsichtlich der Nachweisführung und Kontrolle der Vorgaben bezüglich Maserninfektionsschutz und polizeilichem Führungszeugnis eigenverantwortlich handeln. Das Ministerium geht bei gestellten Anträgen von der Einhaltung der entsprechenden Vorgaben aus.

Zudem machen wir auf die Möglichkeit aufmerksam, im Rahmen der „Kreativen Praxis“ auch deutsch-französische Projekte durchzuführen. Dies kann mithilfe von zwei Kulturschaffenden, die als deutsch-französisches Tandem die Projektgruppe betreuen, realisiert werden. Das Ziel ist hier, den Schüler:innen die grenzüberschreitende Strahlkraft der Kultur sowie die enge kulturelle Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern in der Großregion näherzubringen. Grundvoraussetzung hierfür ist die hohe sprachliche Kompetenz von mindestens einem der beteiligten Kooperationspartner.

Bereits beim MBK eingereichte Anträge für das Schuljahr 2023/2024 sind nach wie vor gültig. Sie sind allerdings mit den alten Voraussetzungen verbunden. Es steht Ihnen offen, den Antrag zurückzuziehen und einen neuen Antrag postalisch oder in elektronischer Form zu stellen.

Die ab dem Schuljahr 2023/2024 gültigen Formulare stehen Ihnen unten zum Download zu Verfügung.