Thema: Kultur

Kulturgutschutz

Der Schutz von Kulturgut ist ein für Bund und Länder gleichermaßen wichtiger kulturpolitischer Themenbereich.

| Ministerium für Bildung und Kultur | Kultur

Schutz von Kulturgut

Rückführung kriegs- und verfolgungsbedingt verlagerten Kulturguts:

Bund und Länder haben eine Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste eingerichtet, die sie auch gemeinsam finanzieren. Die Stelle ist mit der Dokumentation und Recherche der nach dem Zweiten Weltkrieg verbrachten und verlagerten Kulturgüter aus öffentlichen Einrichtungen beauftragt. Darüber hinaus ist es ihre Aufgabe, NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, mit dem Ziel der Rückgabe aufzufinden.

Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung:

Kunstwerke, anderes Kulturgut und Archivgut, deren Abwanderung aus Deutschland einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde, werden in Länderverzeichnisse für national wertvolle Kulturgüter eingetragen. Zuständig für die Eintragung des im Saarland befindlichen Kulturguts ist das Ministerium für Bildung und Kultur, für Archivgut die Staatskanzlei des Saarlandes (Saarländische Landesarchiv).

Ausfuhrgenehmigung für Kulturgüter gemäß EU-Verordnung:

Die Ausfuhr von Kulturgütern über die Außengrenzen der Europäischen Union (EU) bedarf nach der Verordnung  (116/2009 EG) des Rates vom 18.12.2008 über die Ausfuhr von Kulturgütern und der dazu ergangenen Folgevorschriften der Genehmigung, wenn die Kulturgüter unter die im Anhang der Verordnung aufgeführten Kategorien fallen und die dort genannten Wertschwellen übersteigen. Für die Genehmigung der Ausfuhr von Kultur- und Archivgut, das sich dauernd im Saarland befindet, ist das Ministerium für Bildung und Kultur zuständig.

Kontakt

N. N.
Referat F 6 - Freie Szene Musik,Tanz,Theater; Kinder- und Jugendkultur, Kulturverbände

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

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