Drogen und Sucht
Abhängigkeit (Sucht) ist eine Krankheit, keine Charakterschwäche. Daher spricht man auch von Abhängigkeitserkrankung; sei es Abhängigkeit von einer Substanz oder einem Verhalten. Sucht ist kein Randproblem in der Gesellschaft, sondern betrifft viele Menschen, auch im Saarland.
Es gibt viele unterschiedliche Gründe, die zur Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung beitragen. Nicht jeder ist gleich anfällig für das Entwickeln einer solchen Erkrankung, weil individuelle Widerstandskräfte erworben wurden oder manche in persönlichen Krisen besonders anfällig werden für den Gebrauch von Suchtmitteln.
Die Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung verläuft auch nicht spontan, sondern allmählich über eine Reihe von Phasen. In jeder Phase hat der Konsum dabei eine andere Funktion.
Teil-Legalisierung Cannabis
Cannabis gilt seit dem 1. April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel.
Warnhinweis
Cannabis ist und bleibt eine Droge. Der Konsum von Cannabisprodukten, die THC enthalten, ist mit vielen Risiken verbunden. THC versetzt den Körper in einen Rauschzustand, der die Sinneswahrnehmung beeinträchtigt. Besonders junge Menschen sind gefährdet wegen der noch nicht abgeschlossenen Gehirnentwicklung.
Erwachsene (Volljährige ab 18 Jahren) dürfen legal Cannabis konsumieren, außer:
- in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen
- in Schulen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten und in deren Sichtweite
- in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. Wer mehr besitzt, macht sich strafbar. Der An- und Verkauf von Cannabis bleibt weiterhin verboten! Auch der Verkauf von sog. Edibles, also THC-haltiger Lebensmittel, bleibt verboten.
Für Jugendliche (Minderjährige unter 18 Jahren) ist der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin verboten. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche ist eine Straftat.
Ab dem 6. Dezember 2024 tritt der Bußgeldkatalog für den Umgang mit Konsumcannabis in Kraft. Hier können Sie den vollständigen Katalog als PDF herunterladen und sich über die geltenden Regelungen informieren: Bußgeldkatalog Konsumcannabis
Anbau
Zuhause dürfen Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Gezählt wird je volljährige Person eines Haushaltes.
Bis zu 50g getrocknetes Cannabis darf zuhause aufbewahrt werden. Der Besitz größerer Mengen ist strafbar.
Zum Eigenanbau dürfen Cannabissamen aus der EU eingeführt oder pro Monat höchstens sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge aus einer Anbauvereinigung bezogen werden.
Beim privaten Eigenanbau müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, um den Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche zu vermeiden.
Zum 1. Juli kann außerdem in Anbauvereinigungen gemeinschaftlicher und nicht gewerblicher Eigenanbau von Cannabis erfolgen. Es darf nur kontrolliert an volljährige Mitglieder des Vereins bzw. der Genossenschaft abgegeben werden. Der Konsum ist vor Ort nicht erlaubt.
Kostenpflichtige Schulungen zur Cannabisprävention für Präventions-beauftragte gemäß § 23 Absatz 4 Satz 5 und 6 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) werden zukünftig saarlandweit von folgenden Fachstellen für Suchtprävention in Kooperation durchgeführt:
Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V.
„Praesent“ – Fachstelle für Suchtvorbeugung für Kinder und Jugendliche
Postanschrift: Moselstraße 8 • 66424 Homburg
Büro: Lappentascher Straße 100, Gebäude 10 • 66424 Homburg
Telefon: (06841) 9 70 24 4
E-Mail: praesent@lvsaarland.awo.org
Caritasverband Schaumberg-Blies e.V.
Fachstelle für Suchtprävention – Frühintervention (Kinder und Jugendliche)
Hüttenbergstraße 42 • 66538 Neunkirchen
Telefon: (06821) 9 20 90
E-Mail: info@caritas-nk.de
www.caritas-schaumberg-blies.de
Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH
Abteilung psychosoziale Beratung Suchtpräventionsfachstelle
Saargemünder Straße 76 • 66119 Saarbrücken
Telefon: (0681) 98 54 10
E-Mail: info.psb@dh-saar.de
Nähere Informationen sind in Kürze über oben genannten Kontaktdaten zu erfahren.
Ordnungswidrigkeiten
Gemäß § 2 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Cannabisgesetz ist das Gesundheitsministerium für Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Besitz und Konsum von Cannabis zuständig.
Die zuständige Stelle ist unter: owi-konsum@soziales.saarland.de erreichbar.
Flyer: Übersicht über die neuen Regelungen zur Cannabis-Legalisierung
Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Cannabisgesetz Saarland
Aktuelle Informationen zur Cannabis-Legalisierung hat auch das BMG und die BZgA zusammengefasst.
Substanzgebundene Abhängigkeiten
Substanzgebundene Abhängigkeiten sind an den Konsum psychotroper Substanzen gebunden. Psychotrop bedeutet, dass die eingenommenen Substanzen das Bewusstsein und die Psyche verändern und somit Verhaltensweisen zumeist negativ beeinflussen können.
Unterschieden werden Substanzen auch nach ihrem legalen Status:
So gehören zu den legalen Substanzen beispielsweise Alkohol und Nikotin/Tabak.
Illegale Substanzen unterliegen hingegen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bzw. dem Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Zu ihnen gehören beispielsweise Cannabis, Kokain, Heroin, LSD sowie Stimulanzien aus dem Labor wie Ecstasy oder Amphetamine. Auch verschreibungspflichtige Medikamente können durch Abgabe an Unbefugte illegalen Status erlangen.
Klassifiziert wird substanzgebundene Sucht nach der internationalen Klassifikation (ICD 10), die genaue Kriterien vorgibt. Die Definition erfolgt anhand von sechs Kriterien, von denen mindestens drei innerhalb des zurückliegenden Jahres erfüllt gewesen sein müssen.
Diese Kriterien sind:
- Der starke Wunsch oder Zwang, Suchtmittel zu konsumieren;
- Eine verminderte Kontrolle in Bezug auf Konsumstil und –menge;
- Entwicklung eines körperlichen Entzugssyndroms;
- Nachweis einer Toleranz gegenüber dem Suchtstoff und daraus resultierende Dosissteigerung;
- Zunehmende Ausrichtung des Verhaltens auf den Substanzkonsum. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen;
- Anhaltender Konsum trotz schädlicher Folgen körperlicher, psychischer oder sozialer Art.
Sucht & Drogen Hotline
anonym • 24/7
01806 31 30 31*
*Kostenpflichtig. 0,20 €/Anruf aus dem Festnetz oder Mobilfunk max. 0,60 €/Anruf
Substanzungebundene Abhängigkeiten (Verhaltenssüchte)
Auch bestimmte Verhaltensweisen, wie das pathologische (zwanghafte) Glücksspielen, der pathologische PC-/Internetgebrauch, aber auch Kauf-, Arbeits-, Sexsucht oder Essstörungen können zu einer Abhängigkeit führen.
Pathologisches Glücksspiel
Die Anzahl pathologischer Glücksspieler wird in Deutschland auf 100.000 bis 170.000 und im Saarland auf rund 5.000 Personen geschätzt. Vorrangig handelt es sich derzeit um so genannte Automatenspieler.
Beim pathologischen (zwanghaften) Glücksspiel handelt es sich um ein andauerndes und wiederkehrendes fehlangepasstes Glücksspielverhalten. Es wird zwischen Missbrauch und Sucht unterschieden, wobei die Übergänge zwischen diesen Phasen oft fließend sind. Suchttypische Merkmale sind auch hier der Kontrollverlust („Nichtaufhörenkönnen“), das dauernde Kreisen der Gedanken um das Glücksspiel, Abstinenzunfähigkeit, Vernachlässigung von Familie, Freunden und Hobbys sowie Beschaffungskriminalität.
Landesfachstelle Glücksspielsucht Saarland: www.gluecksspielsucht-saar.de
Pathologischer PC-/Internetgebrauch
(gaming – chatting – surfing - streaming)
Zunehmend fällt Internetnutzern auf, dass sie Häufigkeit und Dauer des Gebrauchs nicht kontrollieren können. Das Denken wird mehr und mehr von Onlineaktivitäten geprägt. Der exzessive Zeitverbrauch führt zu einem wachsenden Problem, Pflichten werden mehr und mehr vernachlässigt. Wird dieses Verhalten fortgesetzt, ergibt sich ein dem pathologischen Spielen vergleichbares Störungsbild, das in Anlehnung daran als „pathologischer PC-/Internetgebrauch“ bezeichnet wird.
Dabei treten negative körperliche (Störung des Wach-Schlaf-Rhythmus, Rückenbeschwerden), psychische (Essstörungen, depressive Reaktionen, zunehmende soziale Ängstlichkeit) und soziale (sozialer Rückzug) Folgen auf, die das Problemverhalten verstärken. Der PC-/Internetgebrauch dient zunehmend auch der Kompensation alltäglicher Frustrationen. Es erfolgt eine Ersatzbefriedigung menschlicher Grundbedürfnisse nach Kontrolle, Selbstwertsteigerung und Bindung in der virtuellen Welt.
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums des Saarlandes unterhält hierzu für ihre Zielgruppe die Ambulanz Digitalisierung und psychische Störungen (ADUPS).
Download Ambulanz Digitalisierung und psychische Störungen (ADUPS)
Pillenwarnung
Das Modellprojekt drugchecking.berlin informiert neutral über psychoaktive Substanzen, Wirkungen, Nebenwirkungen und Risiken. Daneben werden Warnungen über Analyse-Ergebnisse von Substanz-Proben veröffentlicht, deren Konsum über das übliche Maß hinausgehenden Risiken einhergehen. Die Seite finden Sie hier.
Vorbeugung, Beratung und Hilfe
Mit den zentralen Pfeilern: Prävention, Beratung und Behandlung, den Hilfen zum Ausstieg und den Maßnahmen zur Schadensreduzierung gewährleistet die Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen, Wohlfahrtsverbänden und den beteiligten Institutionen eine flächendeckende Versorgung im Saarland.
Präventionsfachstellen
In jedem Landkreis und dem Regionalverband Saarbrücken werden vom Land finanzierte Suchtpräventionsfachstellen vorgehalten, die Angebote für Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen aus sozialen Institutionen machen. Die Mitarbeiter*innen unterstützen bei der Planung und Durchführung suchtpräventiver Projekte. Sie arbeiten auch mit Schulen und sozialen Institutionen zusammen. Mit den Gesundheitsämtern und anderen Institutionen sind sie vernetzt.
Kontaktdaten:
Suchtprävention, -beratung und -behandlung im Saarland auf einen Blick
Prävention für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Suchtprävention war der landesweite Ausbau eines Angebotes für Kinder aus suchtbelasteten Familien zu Beginn des Jahres 2021.
Diese Kinder und Jugendliche sowie Familien brauchen besondere Unterstützung für ihre Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe. Das Angebot richtet sich nicht nur an Schwerstabhängige, sondern generell an Eltern, die Suchtprobleme haben, etwa Alkoholabhängigkeit, Spielsucht, etc. Die Kinder und Jugendlichen werden über Eltern erreicht, die ambulant oder stationär in Beratung oder Behandlung sind, bzw. in Kooperation mit Jugendämtern, Familienzentren, Schoolworkern, Jugendsozialarbeit, Schulen und anderen psychosozialen Einrichtungen.
Kinder und Jugendliche suchtkranker Eltern haben ein bis zu 6-fach höheres Risiko, später selbst suchtbezogene Störungen zu erleiden. Sie haben auch ein erhöhtes Risiko, an anderen psychischen Störungen wie Angststörungen, Depressionen und Persönlichkeitsstörungen zu erkranken.
Kontaktdaten:
Suchtprävention, -beratung und -behandlung im Saarland auf einen Blick
Suchtberatung
Hat sich Suchtmittelkonsum oder Suchtverhalten eingestellt oder verfestigt, bieten die Suchtberatungsstellen und Gesundheitsämter in den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken qualifizierte und geschützte Beratungsangebote an. Die Hilfsangebote reichen von persönlicher Einzelberatung für Betroffene, Eltern oder Angehörige bis zu Gruppenangeboten nach bestimmten Suchtformen und Suchtmitteln. Die Arbeit an Motivation, an Einstellungen und Verhaltensänderungen in Bezug auf Suchtmittel und dem Abbau schädigender Verhaltensmuster stehen in Vordergrund. Das kostenfreie Angebot für Rat- und Hilfesuchende umfasst das Erstellen von Hilfeplänen, das Einbeziehen von Angehörigen und das Vermitteln in geeignete Therapieangebote.
Einige Beratungsstellen bieten ambulante Rehabilitationsmaßnahmen an. Sie begleiten einen längeren ambulanten Entwöhnungs- und Therapieprozess in einem geschützten Rahmen, der durch eine Schweigepflicht abgesichert ist.
Kontaktdaten:
Suchtprävention, -beratung und -behandlung im Saarland auf einen Blick
Selbsthilfe
Im Saarland laufen alle Fäden der Selbsthilfe bei der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland (KISS) zusammen. Die KISS ist Ansprechpartner in allen Fragen der Selbsthilfe, also neben Suchtselbsthilfe auch bei seelischen Problemen, anderen chronischen Krankheiten sowie allgemein in schwierigen Lebenslagen. Geboten werden neben Beratung, Unterstützung auch Vermittlung für Interessierte, Selbsthilfegruppen und Organisationen. Auch Institutionen, Einrichtungen, Ärzt*innen und Therapeut*innen können sich an die KISS wenden.
Angebote für Schwerstabhängige
Substitution und Psychosoziale Begleitung Substituierter
Die Substitutionsbehandlung ist ein Hilfeangebot für Schwerstabhängige mit einer Opioidabhängigkeit (zumeist Heroin), um ihnen eine gesundheitliche sowie soziale Stabilisierung zu ermöglichen. Hierzu wird ein Ersatzstoff an die Klient*innen durch zugelassene Substitutionsärzt*innen nach Vorgaben des jeweils individuellen Therapiekonzeptes abgegeben. Allgemein ist die Substitution auch unter dem Namen „Methadon-Programm“ eingeführt. Neben Methadon sind auch Levomethadon oder Buprenorphin als Fertigarzneimittel nach § 5 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtmVV) zugelassen.
Im Saarland werden derzeit rund 700 Klient*innen durch 18 Substitutionsärzt*innen substituiert.
Für Klient*innen in einem ärztlich überwachten Substitutionsprogramm wird die Psychosoziale Begleitung durch eine Beratungsstelle regelhaft empfohlen. Dieses spezielle Angebot wird in Saarbrücken, im Landkreis Saarlouis und Merzig-Wadern durch die Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V. (AWO) und in Neunkirchen, St. Wendel und im Saarpfalz-Kreis durch den Caritasverband Schaumberg-Blies e.V. vorgehalten.
Ziel dieser personenzentrierten und ressourcenorientierten Hilfe ist es, die Lebensbewältigung, die Entfaltung der Persönlichkeit und die psychosoziale Gesundheit zu verbessern. Hilfestellungen sind: Reduzierung persönlicher und substanzbezogener Probleme, Stabilisierung und Verbesserung des Gesundheitszustandes, Unterstützungsangebote zur Regulierung der materiellen, sozialen, gesundheitlichen und beruflichen Lebenssituation.
Kontaktdaten:
Suchtprävention, -beratung und -behandlung im Saarland auf einen Blick
Konsumraum
Drogenkonsumräume sind Angebote, die der Schadensminimierung dienen. Seit 1999 gibt es in Saarbrücken einen Konsumraum beim Drogenhilfezentrum (DHZ). Das Angebot für Schwerstabhängige stellt den Konsum ansonsten illegaler Substanzen in einem geschützten und überwachten Umfeld sicher. Neben dem zum Großteil praktizierten intravenösen Konsum, bieten Drogenkonsumräume zudem die Möglichkeit zur inhalativen (Rauchkonsum) und nasalen Applikation der mitgebrachten Substanzen. Die wesentlichen Ziele, die durch das Hilfsangebot eines Drogenkonsumraums verfolgt werden, sind: Verhinderung von Überdosierungen und Drogentodesfällen, Vermeidung von Infektionen und Folgeerkrankungen, Anbindung an das Hilfesystem sowie die Entlastung des öffentlichen Raums.
Seit September 2018 steht zudem der Zugang zum Konsumraum auch den zum Konsum entschlossenen Substitutionspatient*innen offen.
Take-Home-Naloxon-Programm
Das Saarland hat als eines der ersten Bundesländer bereits im Dezember 2017 das Modellprojekt „Drogennotfallprophylaxe und Naloxon“ für medizinische Laien wie Drogenkonsumenten und deren Angehörige ins Leben gerufen. Ziel des Projektes ist die Verhinderung von Notfällen mit möglicherweise tödlichem Ausgang. Wenn man bedenkt, dass sich die Vielzahl der tödlichen Überdosierungen im privaten Bereich und bei Anwesenheit Dritter ereignet, macht eine Schulung in Erste-Hilfe-Maßnahmen und die Anwendung von Naloxon zur Überbrückung des Zeitraums bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes besonderen Sinn.
Notfallsets gibt es für Opiatabhängige und Klienten in Substitution auf ärztliches Rezept. Vorher werden sie in der Anwendung des Notfallmedikaments geschult.
Naloxon ist ein Gegenspieler von Heroin und damit ein wirksames Medikament gegen die Überdosierung mit Opioiden. Die einfache Anwendung des Naloxon-Nasensprays „Nyxoid“ ermöglicht schnelle Hilfe im Notfall. Das Medikament hebt die Wirkung von Heroin, Substitutionssubstanzen wie Methadon oder anderen Opioiden wie dem starken Schmerzmittel Fentanyl für ca. 30 Minuten auf, so dass ein Atemstillstand zunächst verhindert wird.
Dennoch ist es unbedingt erforderlich, einen Notruf unter 112 abzusetzen nach der Verabreichung von Naloxon die Person bis zum Eintreffen des Notarztes zu betreuen.
Naloxon dockt an die Opioid-Rezeptoren im Gehirn an und unterbricht die Anbindung der Opioide.
Nähere Informationen:
Drogenhilfezentrum Saarbrücken
Brauerstraße 39
66123 Saarbrücken
Telefon: (0681) 93 81 80
E-Mail: info@drogenhilfezentrum.de
Spritzentausch
Der Spritzentausch und die Abgabe von sterilem Spritzenmaterial zum Selbstkostenpreis gehören mit zu den effizientesten Maßnahmen der Risikominimierung (harm reduction) und Gesundheitsförderung für drogengebrauchende Menschen.
Die Versorgung von Drogenkonsument*innen mit sterilem Injektionsbesteck hilft insbesondere die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu reduzieren und ist damit nicht nur für die HIV-Prävention, sondern vor allem auch für die Hepatitis-C-Prävention unverzichtbar. Prävention und Minimierung dieser Gesundheitsschäden sind sowohl auf europäischer Ebene als auch in Deutschland ausdrücklich formulierte Ziele der Drogenpolitik.
Am Drogenhilfezentrum Saarbrücken (DHZ) wird der Spritzentausch als niederschwelliges Angebot seit langem praktiziert und findet an der Spritzentheke im offenen Bereich statt. In den vergangenen Jahren bewegt sich der Bedarf an Spritzen um die 450 täglich.
Spritzenautomat
Spritzenautomaten sind bundesweit ein Hilfsmittel der Drogenhilfeeinrichtungen, um Konsumenten gegen Selbstkostenpreis rund um die Uhr mit sterilen Hilfsmitteln zur Injektion von Rauschmitteln zu versorgen. Ein weiterer Vorteil ist die anonyme Nutzungsmöglichkeit. Nach Angaben der Deutschen Aidshilfe gibt es bundesweit rund 170 solcher Automaten.
Am DHZ hängt ein Spritzenautomat neben dem Eingangsbereich der Einrichtung, um auch außerhalb der Betriebszeiten den Zugang zu sterilen Utensilien zu gewährleisten.
Suchtrehabilitation/Klinische Versorgung
Sie erfolgt in ambulantem, teil- oder vollstationärem Setting in Kliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik oder Psychosomatik.
Kontaktdaten:
Suchtprävention, -beratung und -behandlung im Saarland auf einen Blick
Landesbeauftragte für Drogen und Sucht
Am 09. Mai 2023 wurde Gesundheitsstaatssekretärin Bettina Altesleben als Landesbeauftragte für Drogen und Sucht ernannt.
Vor dem Hintergrund der Cannabis-Legalisierungspläne der Bundesregierung werden uns in diesem Jahr aus meiner Sicht besonders drei Punkte besonders beschäftigten: Die Entkriminalisierung von Konsumierenden auf der einen Seite und gute Aufklärungsangebote und Präventionsprogramme auf der anderen Seite. Ich werde diesen bevorstehenden Prozess eng begleiten. Auf Landesebene möchte ich außerdem die Zusammenarbeit mit den Landkreisen und dem Regionalverband, den Wohlfahrtsverbänden sowie Institutionen weiter verstärken.
Landesbeauftragte für Drogen und Sucht - Bettina Altesleben
Das Aufgabengebiet der sog. Landesdrogenbeauftragten umfasst alle suchtfachlichen und drogenpolitischen Themen, neben den legalen Drogen Alkohol und Nikotin auch die Glücksspielsucht sowie die illegalen Drogen wie z. B. Cannabis, Heroin, Kokain und die synthetischen Drogen. So begleitet sie die fachlichen Belange freier Träger im Sucht- und Drogenbereich und stimmt die Versorgung Suchtkranker sowie die Bedarfsplanung ab. Die Förderung von Maßnahmen im Bereich Suchtprävention und Drogenhilfe gehört ebenfalls zu den Aufgaben.
Das Saarland ist eines von insgesamt vier Bundesländern mit einer Landesdrogenbeauftragten.
Zahlen – Daten - Fakten Saarland
Im Jahr 2022 wurden im Rahmen der Saarländischen Suchthilfestatistik insgesamt 3.052 Betreuungsfälle in ambulanten Suchthilfeeinrichtungen dokumentiert. Wie in den Vorjahren stellen im Jahr 2022 alkoholbezogene Störungen die mit Abstand häufigste Hauptdiagnose (42%) dar, gefolgt von cannabinoidbezogenen Störungen (18%). Der Anteil der opioidbezogenen Hauptdiagnosen liegt bei 8%. Die Anteile der Klient*innen mit einer stimulanzienbezogenen Hauptdiagnose (MDMA und verwandte Substanzen, Amphetamine, Ephedrin, Ritalin etc.) oder einer Glücksspielproblematik liegen bei 9% bzw. 3%.
Störungen in Folge des Konsums von anderen psychotropen Substanzen bzw. Polytoxikomanie liegen bei 15%.
Klient*innen mit der seit 2017 neu aufgenommenen Hauptdiagnose Exzessive Mediennutzung spielen nach wie vor mit 0,6% kaum eine Rolle in den ambulanten Suchthilfeeinrichtungen.
Das Durchschnittsalter der Klient*innen liegt bei 40 Jahren. Die Hälfte von ihnen (50%) befindet sich in der Altersgruppe der 30- bis 49-Jährigen, junge (bis 29 Jahre) und ältere (über 50 Jahre) Klientinnen und Klienten halten sich mit je einem Viertel die Waage (jeweils 25%). Es wurden insgesamt deutlich mehr Männer (76%) als Frauen (24%) betreut.
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"Konsumenten-Profil“ Alkohol
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"Konsumenten-Profil“ Cannabis
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"Konsumenten-Profil“ Stimulanzien
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„Konsumenten-Profil“ Opioide
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„Konsumenten-Profil“ Pathologisches Glücksspiel
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Weitere Informationen
Landesstelle für Suchtfragen: Liga Saar
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung:
Christine Henrich
Referatsleiterin E7 - Psychiatrie, Drogenpolitik, Suchtkrankenhilfe
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken