Ausbilder für die Truppmannausbildung
Lehrgangs-Nr.: 7.2.2
Ausbildungsziel
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Truppmann- und Truppführerausbildung.
Dieser Lehrgang in Verbindung mit dem Lehrgang „Grundlagen der Ausbildung für Ausbilder“ vermittelt die methodisch-didaktischen Grundlagen. Nur in Verbindung mit den entsprechenden fachlichen bzw. technisch-taktischen Kenntnissen wird die Befähigung zum „Ausbilder in der Feuerwehr“ gemäß FwDV 2 Ziffer 4.7 erreicht.
Kapazität
12 Teilnehmer:
- Landkreis Merzig-Wadern 2 Teilnehmer
- Landkreis Neunkirchen 2 Teilnehmer
- Landkreis Saarlouis 2 Teilnehmer
- Saarpfalz-Kreis 2 Teilnehmer
- Landkreis St. Wendel 2 Teilnehmer
- Regionalverband Saarbrücken 2 Teilnehmer
- Werk- und Betriebsfeuerwehren nach Verfügbarkeit
Dauer
29 Unterrichtsstunden (4 Tage)
Lehrgangsvoraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum „Gruppenführer“ nach FwDV 2 Ziffer 4.1
- Kenntnisse über das Ausbildungswesen:
- Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Grundlagen der Ausbildung für Ausbilder“
oder
Ausbilderschein mit erfolgreicher Prüfung vor einer Berufskammer
oder
Pädagogisches Studium
(Der Nachweis ist der Lehrgangsanmeldung zum Fachlehrgang in Kopie beizufügen!)
Ablauf Lehrgang
Den Teilnehmern werden mit ihrer Einberufung bereits die Themen ihrer Lehrproben mitgeteilt, dabei handelt es sich um Unterrichtseinheiten (UE) aus den jeweils aktuellen Lernzielkatalogen. Jeder Teilnehmer hat eine Lehrprobe aus dem Erkenntnisbereich sowie eine Lehrprobe aus dem Handlungs-/Verhaltensbereich auszuarbeiten und jeweils im Rahmen einer Unterrichtseinheit darzustellen.
Ca. vier Wochen vor dem Lehrgang besteht für die Teilnehmer die Möglichkeit an einem Halbtagesseminar „Briefing Ausbilder für die Truppausbildung“ teilzunehmen. Für die Teilnahme an diesem Seminar ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Teilnahme an dem Briefing ist keine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an dem Ausbilderlehrgang. Es dient im Wesentlichen dazu, Fragen zu den Unterrichtsthemen und dem Ablauf der Lehrproben zu klären sowie den Bedarf an den erforderlichen Unterrichtsmaterialien und Medien abzustimmen.
Das Briefing wird als ONLINE-Seminar durchgeführt.
In diesem Zusammenhang besteht darüber hinaus die Möglichkeit, ab dem Zeitpunkt der Einberufung Kontakt (Email, Telefon) mit dem Lehrgangsleiter zur Fragenklärung, Abstimmung oder Vereinbarung persönlicher Besprechungstermine aufzunehmen.
Der Teilnehmer hat bis spätestens am Donnerstag der Vorwoche zum Lehrgang seine Materialbedarfslisten für den Unterricht dem Lehrgangsleiter über die Emailadresse „poststelle@lfws.saarland.de“ einzureichen. Die für die Lehrprobe erforderlichen Handzettel müssen spätestens am Tag der Lehrprobe, vor deren Beginn, dem Lehrgangsleiter zur Vervielfältigung zur Verfügung gestellt werden.
Benötigte Fachliteratur aus der Schulbibliothek oder Material zur Übungsvorbereitung kann grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden (bitte im Vorfeld klären). Die beiden Lehrproben stellen die Eignungsprüfung zum Ausbilder dar und müssen zum Bestehen des Lehrgangs mindestens mit „Ausreichend“ erfüllt werden.
Persönliche fachliche Voraussetzungen
- Fundierte praktische Erfahrungen als Gruppenführer/in
- Tiefgehende Kenntnisse über die Aufgabenverteilung in einer Gruppe/Staffel (FwDV 3)
- Tiefgehende Kenntnisse über die Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz (FwDV 1)
- Praktische Erfahrung im Stellen und Steigen von tragbaren Leitern (FwDV 10)
- Praktische Erfahrungen im Sprechfunken
- Praktische Erfahrung als Atemschutzgeräteträger ist nicht zwingend, aber von Vorteil
Ausbildungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen, Lernzielkatalog
- Fachbezogene Grundlagen
- Lehrgangs-/Unterrichtsgestaltung
- Themenbezogene Lehrproben
Leistungsnachweis
- Überprüfung der Kenntnisse über die FwDV 1, 3 und 10 über den Lehrgangszeitraum
- Lehrprobe (30-45 min.)
Mitzuführende Bekleidung
Die Teilnahme an der Ausbildungsveranstaltung erfolgt in Feuerwehr-Bekleidung (gesamte Lehrgangsdauer).
- Praktische Ausbildung:
- die Mindestschutzausrüstung nach FwDV 1:
(Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzstiefel) ab Dienstag - Feuerwehrhaltegurt mit Feuerwehrbeil
Mitzuführende Ausrüstung
- Schreibzeug
- FwDV 1
- FwDV 3
- FwDV 10
- Aktuelle Lernzielkataloge
Anmerkung:
Der erfolgreiche Abschluss des Ausbilderlehrgangs berechtigt zur Ausübung der Funktion „Kreisausbilder für die Truppausbildung“.