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ABC-Einsatz Teil 1

Lehrgangs-Nr. 5.1.1

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der persönlichen und sonstigen Sonderausrüstung im ABC-Einsatz.

Die Ausbildung „ABC-Einsatz“ besteht aus den Lehrgängen „ABC-Einsatz Teil 1“ und „ABC-Einsatz Teil 2“. Beide Teile sind gemäß FwDV 2 Teil I Punkt 1.6 innerhalb von zwei Jahren nach Beginn der Ausbildung „ABC-Einsatz“ erfolgreich abzuschließen. Der Lehrgang „ABC-Einsatz Teil 1“ in Verbindung mit dem Lehrgang „ABC-Einsatz Teil 2“ entspricht dem Lehrgang „ABC-Einsatz“ gemäß FwDV 2 Ziffer 3.5.

Die Ausbildung „ABC-Einsatz“ besteht aus den Lehrgängen „ABC-Einsatz Teil 1“ und „ABC-Einsatz Teil 2“. Beide Teile sind gemäß FwDV 2 Teil I Punkt 1.6 innerhalb von zwei Jahren nach Beginn der Ausbildung „ABC-Einsatz“ erfolgreich abzuschließen.

Der Lehrgang „ABC-Einsatz Teil 1“ in Verbindung mit dem Lehrgang „ABC-Einsatz Teil 2“ entspricht dem Lehrgang „ABC-Einsatz“ gemäß FwDV 2 Ziffer 3.5.

 

Kapazität

27 Teilnehmer: 

  • Landkreis Merzig-Wadern                 4 Teilnehmer
  • Landkreis Neunkirchen                      4 Teilnehmer
  • Landkreis Saarlouis                           4 Teilnehmer
  • Saarpfalz-Kreis                                  4 Teilnehmer
  • Landkreis St. Wendel                        4 Teilnehmer
  • Regionalverband Saarbrücken          4 Teilnehmer
  • Werk- und Betriebsfeuerwehr            3 Teilnehmer

 

Dauer

37 Unterrichtsstunden (5 Tage)

 

Lehrgangsvoraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung zum „Truppmann“ nach FwDV 2
  • Atemschutzgeräteträger nach FwDV 7
  • Atemschutztauglich nach G 26.3

 

Ausbildungsinhalte

  • Rechtsgrundlagen
  • Potentialausgleich
  • Kennzeichnung von ABC-Gefahrstoffen
  • Schutzkleidung
  • Gefahrstoffe und deren Wirkung
  • Gerätedienst
  • Fahrzeug- und Gerätekunde
  • Einsatzübungen
  • Messgeräte/ Messtechnik
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Ausbildung zum CSA-Träger

 

Leistungsnachweis

Schriftlicher Leistungsnachweis über den gesamten Lehrstoff

 

Mitzuführende Bekleidung

Die Teilnahme an der Ausbildungsveranstaltung erfolgt in Feuerwehr-Bekleidung (gesamte Lehrgangsdauer).

  • Praktische Ausbildung:

die Mindestschutzausrüstung nach FwDV 1:
(Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzstiefel)

 

Mitzuführende Ausrüstung

  • Schreibzeug