| Landesbetrieb für Straßenbau | Verkehrsplanung

Ingenieurbauwerke

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) unterhält nicht nur ein klassifiziertes Straßennetz von rund 1.800 Kilometern Länge an Bundes- und Landesstraßen, sondern auch alle Ingenieurbauwerke wie z.B. Brücken, Stützbauwerke und Lärmschutzwände im Zuge dieser Verkehrswege.

Bauwerksprüfungen

Um die Stand- und Verkehrssicherheit für die Straßennutzer zu gewährleisten werden diese Ingenieurbauwerke gemäß den Anforderungen der DIN 1076 regelmäßig geprüft und überwacht.

Folgende Bauwerksprüfungen sind dabei vorgeschrieben:

  • Hauptprüfungen: Bauwerke sind jedes sechste Jahr einer Hauptprüfung zu unterziehen. Es sind alle, auch die schwer zugänglichen Bauteile, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen, Rüstungen usw. handnah zu prüfen.
  • Einfache Prüfungen: Drei Jahre nach einer Hauptprüfung sind die Bauwerke einer Einfachen Prüfung zu unterziehen. Sie ist, soweit vertretbar, ohne Verwendung von Besichtigungsgeräten oder -einrichtungen als intensive, erweiterte Sichtprüfung durchzuführen.
  • Sonderprüfungen: Nach größeren, den Zustand der Bauwerke beeinflussenden Ereignissen (z. B. Hochwasser) müssen Sonderprüfungen durchgeführt werden, oder wenn es nach der Bauwerksüberwachung erforderlich erscheint. Eine Sonderprüfung ersetzt weder eine Haupt- noch eine Einfache Prüfung.
  • Prüfung nach besonderen Vorschriften: Betrifft Anlagen und Einrichtungen von Ingenieur-Bauwerken, die im Allgemeinen auch nach anderen Vorschriften und Normen zu prüfen und zu überwachen sind.

Bauwerksüberwachung

Zur Bauwerksüberwachung gehören:

  • Besichtigung: Sie wird einmal jährlich von Mitarbeitern der Brückenmeisterei ohne größere Hilfsmittel von der Verkehrsebene und dem Geländeniveau aus durchgeführt.
  • Laufende Beobachtung: Diese werden laufend - im Rahmen der Streckenkontrollen - von den Straßenmeistereien im Rahmen der allgemeinen Überwachung der Verkehrswege ausgeführt.

Organisation, Ausstattung und Planung

Der LfS hat eine Zentralmeisterei eingerichtet. Sie ist dem Fachbereich "Bauwerke und Unterhaltung" als eigene Organisationseinheit zugeordnet und hat ihren Sitz in Lebach. Neben dem Leiter der Meisterei sind dort sieben Prüfer, zwei Gerätefahrer, vier Betoninstandsetzer und ein EDV-Spezialist für Planung und Durchführung der Brückenprüfungen und kleinerer Sanierungen verantwortlich.

Drei Hubsteiger, ein Lkw, fünf Pkw, einen Werkstattwagen, eine Verkehrssicherungseinheit und ein Boot werden für Prüfdienst und Instandsetzungstrupps eingesetzt.  Der Leiter der Brückenmeisterei erstellt das jährliche Prüfprogramm und arbeitet dieses mit seinen Mitarbeitern ab. Das Programm ergibt sich im Wesentlichen ab Neubau des Bauwerkes aus den vorgeschriebenen Intervallen und wird um Sonderprüfungen nach unerwarteten Ereignissen und Hinweisen aus der Öffentlichkeit ergänzt.

Durchführung der Prüfungen

Bei den Prüfungen kommen zum einen eigene Hubsteiger mit Auslegern von bis zu 23 Metern Länge zum Einsatz. Zum anderen werden für größere Bauwerke und spezielle Bauwerke Brückenuntersichtgeräte, Tunnelprüfgeräte und Bahnprüfgeräte angemietet. Hierfür entstehen jährlich Kosten in Höhe von ca. 130.000 Euro. Alle begehbaren Brücken (Hohlkasten) werden und müssen zudem von innen geprüft werden.

Höhere Talbauwerke werden zudem mit eigens angemieteten Spezialfahrzeugen, sogenannten "mobilen Unterflurbesichtigungsgeräten" begutachtet. Die Prüfer müssen daher schwindelfrei sein. Die Prüfungen beziehen sich nicht nur auf die Oberseite, sondern auch auf die Unterschichten und tragenden Teile. Zum Prüfungsumfang gehören unter anderem Brückenlager, Übergangskonstruktionen (Bauelemente zum Ausgleich von Verformungen und Bewegungen des Brückenüberbaus gegenüber den Brückenenden), Brückenpfeiler und deren Gründung in Flüssen. Letzteres übernehmen geschulte Taucher. Eine entsprechende körperliche Fitness ist für diese harte, bei Wind und Wetter durchzuführende Tätigkeit zwingende Voraussetzung. Vielfach können Bauwerke, die andere Verkehrswege kreuzen (Bahn oder Schifffahrtsstraße), nur nachts und in Zugpausen bzw. nur in Zeiten von Schleusensperrungen geprüft werden.

Anforderungen an die Qualifikation der Brückenprüfer

Mängel und Schäden an Bauwerken rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und die richtigen Schlüsse für Sanierungsmaßnahmen zu ziehen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die im Saarland von acht sachkundigen, erfahrenen Ingenieuren und Technikern der Brückenmeisterei mit Sitz in Lebach erfüllt wird. Kleinere Instandsetzungsarbeiten übernehmen zwei Trupps, bestehend aus jeweils zwei eigenen Mitarbeitern der Brückenmeisterei. Größere Sanierungsarbeiten werden fremdvergeben.

Dokumentation

Jede Prüfung wird mit einem Prüfbericht dokumentiert, in einer bundesweit einheitlichen EDV-gestützten Datensammlung archiviert und anhand der Kriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit sowie Dauerhaftigkeit ausgewertet. Diese Daten dienen als Grundlage für weitere Entscheidungen. Jeder Prüfbericht enthält eine abschließende Zustandsnote des Bauwerks, anhand derer dann eine Dringlichkeitsklassifizierung erfolgt. Die Zustandsnote ist ein errechneter Mittelwert der einzelnen Prüfkriterien. Vergeben werden Noten zwischen 1 und 4, wobei die Note "1" schadenfrei bedeutet, die Note "4" sofortige Sperrung verursacht und Notmaßnahmen auslöst.

Ergebnisse der Prüfungen und Konsequenzen

Auf der Grundlage aller Prüfberichte und nach deren Einzelauswertungen wird das Sanierungs- und Instandsetzungsprogramm für die Bauwerke aufgestellt. Bei den Auswertungen werden auch mögliche Instandsetzungsvarianten für das Bauwerk diskutiert. Insbesondere bei älteren Bauwerken führt die Einzelbeurteilung zu der Schlussfolgerung, dass sich Instandsetzung und/oder Verstärkung aus wirtschaftlichen und/oder verkehrlichen Gesichtspunkten nicht mehr lohnen. Ein Neubau ist dann die wirtschaftlich sinnvollere Variante, auch weil man dabei die neusten Vorschriften und Belastungsannahmen für Bauwerke in Ansatz bringen kann und somit insbesondere den statischen Belastungen durch den langfristig prognostizierten Schwerverkehr gewachsen ist.

Planung und Durchführung von Neubau, Instandsetzung und Unterhaltungsmaßnahmen

Die Sanierung und die Erneuerung von Bauwerken unterliegen komplexen Planungs- und Abstimmungsprozessen. Entwurfsplanungen für Bauwerke, Ausführungsplanungen für Sanierungsmaßnahmen und auch die Verkehrssicherungsplanung für die Dauer der Bauphasen sind Herausforderungen für erfahrene Ingenieure und Ingenieurbüros.

Vor jeder Detailplanung stehen regelmäßig aufwändige Vorleistungen und vorgeschriebene Abstimmungen mit am Verfahren beteiligten Dritten. Sie reichen von der Klärung notwendiger Grunderwerbsfragen bis zur Berücksichtigung aller natur- und wasserschutzrechtlichen Belange. Erst nach Beantwortung aller Detailfragen kann die Maßnahme unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Bestimmungen ausgeschrieben und beauftragt werden. Bis zum Neubau oder zur Sanierung eines Bauwerkes nach Schadensfeststellung vergeht daher in der Regel eine geraume Zeit.