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Genehmigung für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr

Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, ist erlaubnispflichtig.

Ab dem 21.02.2022 besteht für Güterkraftverkehrsunternehmen die bisher grenzüberschreitende Transporte über 3,5 t durchgeführt haben und gleichzeitig auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen > 2,5 t zGM bis 3,5 t zGM einsetzen eine Lizenzpflicht für diese Fahrzeuge.

Ab dem 21.05.2022 besteht eine Lizenzpflicht bei Transporte > 2,5 t zGM.

Der Landesbetrieb für Straßenbau, Saarland erteilt Transportunternehmen mit Hauptsitz im Saarland auf Antrag die Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr.

Hierfür müssen die folgenden Voraussetzungen nachgewiesen werden:

  • fachliche Eignung
  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • persönliche Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen

Die Genehmigung ist weiterhin nicht erforderlich:

Bei Güterkraftverkehrsunternehmen, die gewerbliche Transporte ausschließlich mit Kraftfahrzeugen/ Kraftfahrzeugkombinationen ausüben, deren zGM 3,5 t nicht überschreitet und die ausschließlich innerstaatliche Beförderungen in ihrem Niederlassungsmitgliedstaat vornehmen.

Finanzielle Leistungsfähigkeit - Änderungen/Unterschiede

Die folgenden Änderungen wurden 2022 beim Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit vorgenommen:

Finanzielle Leistungsfähigkeit ab dem 21.02.2022

Güterkraftverkehrsunternehmen, die Fahrzeuge/Fahrzeugkombinationen größer 3,5 t zGM und Fahrzeuge/Fahrzeugkombinationen größer 2,5 t zGM bis 3,5 t zGM einsetzen:

  • 9.000 Euro für das erste genutzte Fahrzeug
  • 5.000 Euro für jedes weitere genutzte Fahrzeug über 3,5 t zGM
  • 900 Euro für jedes weitere genutzte Fahrzeug von mehr als 2,5 t bis 3,5t zGM.

Finanzielle Leistungsfähigkeit ab dem 21.05.2022

Güterkraftverkehrsunternehmen, die ausschließlich Fahrzeuge/ Fahrzeugkombinationen größer 2,5 t zGM bis 3,5 t zGM einsetzen:

  • 1.800 Euro für das erste genutzte Fahrzeug
  • 900 Euro für jedes weitere genutzte Fahrzeug.

Vorzulegende Unterlagen

Für die Bearbeitung des Antrags werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular für die Antragstellung
  • Identitätsnachweis: Personalausweis oder Reisepass von Unternehmer/in, Geschäftsführer/in und Verkehrsleiter/in (Vorder- und Rückseite in Kopie per Mail möglich)
  • Nachweis der Berechtigung zur selbstständigen Gewerbeausübung bei Nicht-EU-Angehörigen: Pass mit Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung (in Kopie per Mail möglich)
  • Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung bei bereits bestehendem Gewerbe (in Kopie per Mail möglich)
  • Vollständiger, aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (in Kopie per Mail möglich)
  • Bei Erstanträgen Gesellschaftsvertrag nach neuestem Stand (in Kopie per Mail möglich), bei Anträgen auf Wiedererteilung der Genehmigung nur, wenn sich seit der letzten Erteilung Änderungen ergeben haben.
  • Eigenkapitalbescheinigung und Zusatzbescheinigung (im Original per Post; keine Kopie): Stichtag darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen (Jahresabschluss) und muss vom Steuerberater/in ausgefüllt und unterschrieben werden:
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden Belegart O
    a) für Unternehmer/in (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate)
    b) für Verkehrsleiter/in (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden Belegart 9
    a) für Unternehmer/in (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate)
    b) für Verkehrsleiter/in (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate)
  • Bescheinigung über die fachliche Eignung zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte (zuständig die IHK des Saarlandes, Herr Arnold 0681/9520-810) (in Kopie per Mail möglich)
  • Nachweis über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem/der Verkehrsleiter/in
    a) detaillierter Vertrag (in Kopie per Mail möglich)
    b) Angaben zu Tätigkeiten in sonstigen Unternehmen (Anschrift, Art der Tätigkeit) oder schriftliche Fehlanzeige
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen (alle im Original per Post; keine Kopie)
    • des Finanzamtes
    • der Berufsgenossenschaft
    • der Gemeinde des Betriebssitzes
    • der Krankenkassen aller Mitarbeiter/innen
  • Fahrzeugnachweise: Fahrzeugliste (beinhaltet Kennzeichen & zulässiges Gesamtgewicht), Kopien der Zulassungsbescheinigung, bei Mietfahrzeugen Kopie eines aktuellen Mietvertrages
  • Auskunft Fahreignungsregister “FAER“ (in Kopie per Mail möglich) (kostenlos beim Kraftfahr-Bundesamt in Flensburg: www.kba.de) für Unternehmer/in, Geschäftsführer/in und Verkehrsleiter/in

Antrag auf Erteilung einer ER/EG-Lizenz (PDF, 44KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Eigenkapitalbescheinigung (PDF, 11KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Zusatzbescheinigung (PDF, 13KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Bescheinigung für Fahrer/innen aus Nicht-EU Ländern nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Der Landesbetrieb für Straßenbau ist auch zuständig für die Bescheinigung für Fahrer/innen aus Nicht-EU Ländern nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Vom Fahrpersonal wird benötigt:

  • Fahrerqualifizierungsnachweis
  • Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis des Fahrpersonals
  • Pass, Passersatz oder Ausweisersatz des Fahrpersonals
  • EU-Führerschein des Fahrpersonals sowie
  • Sozialversicherungsausweis des Fahrpersonals
  • Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen

Antrag auf Fahrerbescheinigung (PDF, 414KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anschrift

Landesbetrieb für Straßenbau
Verkehrsverwaltung
Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen
 

Kontakt

Annemarie Jungmann
Verkehrsverwaltung

Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen

Sebastian Schlemmer
Verkehrsverwaltung

Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen