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Finanzen

Der Fachbereich Finanzen ist für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) zuständig. Als Landesbetrieb wirtschaftet der LfS nach kaufmännischen Grundsätzen. Er erstellt seine Jahresabschlüsse nach den Vorgaben des Handelsrechts und führt ein umfassendes internes Rechnungswesen. Grundlage ist ein ausgeglichener Wirtschaftsplan, der Bestandteil des saarländischen Haushaltsplans ist. Insbesondere die finanzielle Abwicklung von Infrastrukturmaßnahmen bringt spezifische Aufgaben mit sich, die in einem üblichen Verwaltungshaushalt nicht auftreten, etwa die kontinuierliche Abstimmung der Bauprogramme aus haushälterischer Sicht, die Erstellung von kurz-, mittel- und langfristigen Ausgabe- und Finanzierungsprognosen sowie die finanztechnische Begleitung der einzelnen Baumaßnahmen.

1. Haushaltsführung und Rechnungswesen

Der Fachbereich ist für die Haushaltsplanung des LfS verantwortlich. Er erstellt Haushaltsvoranschläge, ergänzt sie bei Bedarf durch Nachträge und entwickelt eine mittelfristige Finanzplanung. Er überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und stellt die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sicher. Der Fachbereich verantwortet das zentrale Finanz- und Rechnungswesen einschließlich der Nebenbuchhaltungen. Die Buchführung erfolgt nach den Regeln der doppelten Buchführung (Doppik), während für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln die Kameralistik zum Einsatz kommt.

2. Bilanzierung und Jahresabschluss

Der Fachbereich erstellt die Jahresabschlüsse des LfS nach den handelsrechtlichen Vorgaben für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. Handelsgesetzbuch (HGB). Dazu gehören die Bewertung und Fortschreibung des Geschäfts- und Infrastrukturvermögens des Landes, die Organisation und Durchführung von Inventuren sowie die Auswertung der Inventurdaten. Auch die Nachweisung und Bewertung des Vorratsvermögens zählt dazu. Zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit aller Abläufe betreibt der Fachbereich ein internes Kontrollsystem. Es umfasst die Entwicklung und Umsetzung organisatorischer und systemtechnischer Standards, definiert Sollvorgaben, Prozessen und Routinen und beinhaltet präventive und prüfende Maßnahmen zur Vermeidung, Aufdeckung und Korrektur von Fehlern.

3. Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)

Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist ein zentrales Steuerungsinstrument im betrieblichen Rechnungswesen, das die Erfassung, Sortierung, Zuordnung und Verrechnung von Kosten und Erlösen ermöglicht. Sie trägt wesentlich zur Entscheidungsfindung und zur effizienten Mittelverwendung beim LfS bei. Der Fachbereich ist für den laufenden Betrieb des KLR-Systems zuständig, betreut dessen Anwenderinnen und Anwender und stellt die Funktionsfähigkeit sowie Aktualität der eingesetzten Methoden und technischen Komponenten sicher. Zugleich wird das System kontinuierlich weiterentwickelt. Die KLR bildet die Basis für das interne Reporting, liefert zentrale Kennzahlen und unterstützt die haushalterische Bewertung der Bauprogrammplanung.

4. Finanz- und Investitionscontrolling

Der Fachbereich überwacht die kurz-, mittel- und langfristige Finanzsituation des LfS und gewährleistet eine vorausschauende finanzielle Steuerung. Ein Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung und Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren für Investitionsentscheidungen. Investitionsvorschläge werden kontinuierlich auf ihre Wirtschaftlichkeit, Plausibilität und rechtliche Umsetzbarkeit geprüft. Dabei kommen Schwachstellenanalysen, Abweichungsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zum Einsatz. Ergänzend erfolgt die operative Budgetierung – von der Aufstellung über die Vorgabe bis zur Kontrolle der Budgets durch Soll-Ist-Vergleiche. Ziel ist ein effizienter, transparenter und regelkonformer Einsatz der Mittel.

5. Steuern

Der Fachbereich befasst sich auch mit steuerlich relevanten Fragestellungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG), mit dem die Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand geregelt wird.