Landesbetrieb für Straßenbau | Straße, Verkehr

Antrag auf Leitungsverlegung

Sie können beim Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) die Aufgrabung von Bundes- oder Landesstraßen zur Verlegung neuer Leitungen, z. B. für Strom, Wasser, Gas, Kanal, Fernwärme oder Telekommunikation, beantragen. Bei der Beantragung von Leitungsverlegungen ist Folgendes zu beachten:

  • Die Antragsstellung erfolgt über die unten beigefügten Funktionsadressen. Somit kann die Antragstellung direkt an die entsprechende Funktionsadresse erfolgen. Hier finden Sie eine detaillierte Straßenkarte des Saarlandes und eine Übersichtskarte unserer Außenstellen (SM-Bezirke):

Straßenkarte des Saarlandes (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Straßenkarte des Saarlandes - SM Grenzen (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

  • Im Antragsschreiben sind die Örtlichkeit sowie die betroffene klassifizierte Straße zu benennen.
  • Wenn möglich sind die Netzknoten und km-Stationen anzugeben. Dazu ist das beigefügte Formular Technische Bestimmungen soweit wie möglich durch den Antragsteller auszufüllen.
  • Sollten mehr als 3 Trassen in Frage kommen, bitte das Ergänzungsformular für weitere Trassenbeschreibungen ausfüllen.
  • Das Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zur Beantragung von Leitungsverlegungen, die erforderlichen Formulare mit den Technischen Bestimmungen und das Ergänzungsformular stehen Ihnen im Folgenden zum Download zur Verfügung:

Merkblatt (PDF, 230KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Technische Bestimmungen - Anlage 1 (docx, 173KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Technische Bestimmungen, Normen und sonstige Regelwerke - Anlage 2 (docx, 168KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ergänzungsformular für weitere Trassen (docx, 175KB, Datei ist nicht barrierefrei)

  • Bei Rücksendung der Technischen Bestimmungen durch den Landesbetrieb für Straßenbau werden Angaben falls notwendig korrigiert bzw. kommentiert.
  • Dem Antrag sind aussagekräftige Planunterlagen (Maßstab 1:500) beizufügen.
  • Dabei dürfen die digital gesendeten Pläne eine Größe von 10 MB nicht überschreiten. Ansonsten sind diese per Post dreifach an den Landesbetrieb für Straßenbau Fachbereich 11, Peter-Neuber-Allee 1, 66538 Neunkirchen zu senden.
  • Sollten Bauwerke betroffen sein, bitten wir zum einen um entsprechende Angabe, zum anderen ist ein Übersichtslageplan (Maßstab mind. 1:25000) sowie eventuelle Detailpläne (Maßstab mind. 1:25) nötig. Die Detailpläne werden nur benötigt, wenn Leitungen am Bauwerk angebracht werden oder bauliche Veränderungen geplant sind.
  • Werden Leerrohre oder bestehende Konsolen genutzt, sind keine Pläne nötig, jedoch eine genaue Beschreibung. Grundsätzlich ist die Richtlinie für das Verlegen und Anbringen von Leitungen an Brücken (RI-LEI-BRÜ) zu beachten.
  • Bei geplanten Ortsterminen ist sich mit der entsprechenden Außenstelle bzw. dem Fachbereich 44 – Ingenieurbauwerke ingenieurbauwerke@lfs.saarland.de in Verbindung zu setzen
  • Sollte sich die Planung einer Maßnahme im laufenden Verfahren ändern, reichen Sie die geänderten Planungsunterlagen ein. Zur schnelleren Zuordnung weisen Sie zudem im Anschreiben auf den ursprünglichen gestellten Antrag (Antrag vom …, Vorgangsnummer …) und die vorgenommenen Änderungen (z. B. Austausch der Pläne 1-3 o. ä.) hin.

Der Antrag ist rechtzeitig vor Baubeginn zu stellen, da eine gewisse Bearbeitungszeit notwendig ist.

Kontakt

Straßenmeisterei Völklingen

Leitungsverlegung (LfS)
Straßenmeisterei Völklingen

Hirschbachstraße 5
66280 Sulzbach

Straßenmeisterei Rohrbach

Leitungsverlegung (LfS)
Straßenmeisterei Rohrbach

Obere Kaiserstraße 285
66386 St. Ingbert

Straßenmeisterei St. Wendel

Leitungsverlegung (LfS)
Straßenmeisterei St. Wendel

August-Balthasar-Straße 3
66606 St. Wendel

Straßenmeisterei Merzig

Leitungsverlegung (LfS)
Straßenmeisterei Merzig

In der Bruchwies 2b
66663 Merzig