| Landesamt für Verbraucherschutz

Nüsse und Ölsaaten

Die Bezeichnung Ölsaaten benennt Samen, die zur Herstellung von Öl verwendet werden können. Die Pflanzen werden zu den Ölpflanzen gezählt. Viele Nussarten können den Ölsaaten zugerechnet werden und liefern wertvolle Öle.

Ein paar Beispiele für Nussfrüchte im botanischen Sinne sind:

  • Walnuss
  • Buchecker
  • Edelkastanie
  • Hanfnuss
  • Haselnuss
  • Macadamianuss
  • Wassernuss
  • Eichel - Platanennuss (ungeniessbar)
  • Erdbeere (Sammelnussfrucht)
  • Litschi (Nuss ungeniessbar)


Interessanterweise tragen viele Früchte das Wort "-nuss" im Namen, ohne dabei eine Nussfrucht im botanischen Sinne zu sein.

Beispiele hierfür sind:

  • Cashewnuss
  • Erdnuss (Hülsenfrucht)
  • Kokosnuss (Steinkern einer Steinfrucht)
  • Mandel (Steinkern einer Steinfrucht)
  • Muskatnuss (Samen einer Balgfrucht)
  • Paranuss (Samen einer Kapselfrucht)
  • Pekanuss (Steinkern einer Steinfrucht)
  • Pistazie (Steinkern einer Steinfrucht)
  • Sheanuss


Beurteilungsgrundlage für die Nüsse und Ölsaaten bilden neben den allgemeingültigen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen die Leitsätze für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren. Hier finden sich in den allgemeinen Beurteilungsmerkmalen folgende Definitionen:

  • Ölsamen im Sinne dieser Leitsätze sind Samenkerne mit ungemindertem natürlichem Ölgehalt, der in der Trockenmasse 35% nicht unterschreitet.
  • Als "Mandeln" gelten nur süße Mandeln; Mandeln enthalten nicht mehr als 4 Gewichtsprozent bittere Mandeln. Bittere Mandeln oder entbitterte bittere Mandeln werden stets als solche bezeichnet.
  • Als "Aprikosenkerne" gelten nur süße Aprikosenkerne; Aprikosenkerne enthalten nicht mehr als 4 Gewichtsprozent bittere Aprikosenkerne. Bittere Aprikosenkerne werden stets als solche bezeichnet.
  • Unter "Nüssen" werden nur Haselnüsse und Walnüsse verstanden.