| Landesamt für Verbraucherschutz | Tiere und Tierschutz

Gesundheitszeugnis für Tiere

Antragstellung zur Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses für Tiere ab sofort online möglich

Für Auslandsreisen mit Tieren, Exporte von Tieren oder bei Bedarf auch für den Besuch von Tierschauen werden vom Landesamts für Verbraucherschutz amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse ausgestellt.

Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses sind sehr unterschiedlich. Beachten Sie daher bitte unbedingt die wichtigen Informationen zur Beantragung Ihres Tiergesundheitszeugnisses.

-> Die Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu 10 Tagen dauern.

Zur Antragsstrecke: Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

Wichtige Informationen:

Heimtiere - Beantragung eines Tiergesundheitszeugnisses für Heimtiere

  • Gesundheitsuntersuchung: Für die Ausstellung der Bescheinigung ist eine Vorstellung des Tieres beim LAV erforderlich. Termine können per E-Mail an Tiergesundheit@lav.saarland.de vereinbart werden. Für die Ausstellung der amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung muss der Antrag rechtzeitig und vollständig vorliegen. Wird der Antrag 9 oder weniger Tage vor dem gewünschten Termin eingereicht, kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht garantiert werden.
  • Zuständigkeit: Gesundheitsbescheinigungen werden ausschließlich für Heimtiere ausgestellt, die im Saarland gehalten werden. Die Bescheinigung ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Tage gültig.
  • Kosten: Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung beträgt 45 € pro Tier. Die Gebühr ist vor Ort bar zu entrichten.
  • Erforderliche Unterlagen: Ein vollständig ausgefüllter Heimtierausweis sowie gegebenenfalls zusätzliche Untersuchungsergebnisse müssen sowohl bei der Gesundheitsuntersuchung als auch bei der Reise mitgeführt werden.
  • Länderspezifische Vorgaben: Bestimmte Vorlagen einzelner Reiseländer sollten vom Tierhalter vorab über Konsulate oder Botschaften erfragt werden und sind dem LAV im Vorfeld der Kontrolle per E-Mail an tiergesundheit@lav.saarland.de zu übermitteln. Es liegt in der Verantwortung des Tierhalters, sich über die individuellen Einreisebedingungen des Bestimmungslandes zu informieren und für die Einhaltung dieser Vorschriften Sorge zu tragen. Gegebenenfalls geforderte länderspezifische Einreiseformulare sind dem LAV vorzulegen.

Pferde - Beantragung eines Tiergesundheitszeugnisses für Pferde

  • Terminvereinbarung: Termine können per E-Mail an Tiergesundheit@lav.saarland.de vereinbart werden.
  • Gesundheitsuntersuchung: Für die Ausstellung der amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung muss der Antrag rechtzeitig und vollständig vorliegen. Wird der Antrag 9 oder weniger Tage vor dem gewünschten Termin eingereicht, kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht garantiert werden. Die Vor-Ort-Kontrolle muss innerhalb eines Zeitraumes von 48 h vor Transportbeginn stattfinden.
  • TRACES-NT: Der Bestimmungsort des Pferdes muss in der TRACES-Datenbank als validierte Haltungseinrichtung für Pferde geführt sein. Auch der Transporteur (privat/gewerblich) muss in dieser Datenbank hinterlegt sein. Liegt die Haltungseinrichtung oder der Sitz des Transporteurs ausserhalb des Saarlandes, ist die dort zuständige Veterinärbehörde für die Validierung in TRACES NT verantwortlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Kosten: Die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung ist kostenpflichtig und die Verwaltungsgebühr beträgt 30 €. Für jedes weitere Pferd, das im selben Transportfahrzeug transportiert wird, fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € pro Pferd an. Für die Fahrtstrecke werden zusätzlich 0,30€ pro gefahrenen Kilometer berechnet. Der Gebührenbescheid wird Ihnen per Post zugestellt. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz in Deutschland. Antragsteller mit ausländischem Wohnsitz entrichten die Verwaltungsgebühr gegen Quittung am Tag der Kontrolle in bar.
  • Erforderliche Unterlagen: Für den Abgleich der Identität ist der Equidenpass für die Vor-Ort-Kontrolle bereitzuhalten und muss während des Transports stets mitgeführt werden.
  • Gültigkeitsdauer: Die Bescheinigung ist ab dem Ausstellungsdatum in der Regel 10 Tage gültig.

Rinder - Beantragung eines Tiergesundheitszeugnis für Rinder

  • Terminvereinbarung: Termine können per E-Mail an Tiergesundheit@lav.saarland.de vereinbart werden.
  • Gesundheitsuntersuchung: Für die Ausstellung der amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung muss der Antrag rechtzeitig vollständig im LAV vorliegen. Wird der Antrag jedoch 9 oder weniger Tage vor dem gewünschten Termin eingereicht, kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht garantiert werden. Die Vor-Ort-Kontrolle muss innerhalb eines Zeitraumes von 24h vor Transportbeginn stattfinden.
  • TRACES-NT: Der Bestimmungsort des Rindes muss in der TRACES-Datenbank als validierte Haltungseinrichtung für Rinder geführt sein. Auch der Transporteur (privat/gewerblich) muss in dieser Datenbank hinterlegt sein. Liegt die Haltungseinrichtung oder der Sitz des Transporteurs ausserhalb des Saarlandes, ist die dort zuständige Veterinärbehörde für die Validierung in TRACES NT verantwortlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Kosten: Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung beträgt 30 €. Für weitere Rinder, die im selben Transportfahrzeug transportiert wird, können zusätzliche Kosten anfallen. Für die Fahrtstrecke werden zusätzlich 0,30 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Der Gebührenbescheid wird Ihnen per Post zugestellt. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz in Deutschland. Antragsteller mit ausländischem Wohnsitz entrichten die Verwaltungsgebühr gegen Quittung am Tag der Kontrolle in bar.
  • Erforderliche Unterlagen: Für den Abgleich der Identität ist der Rinderpass für die Vor-Ort-Kontrolle bereitzuhalten und muss während des Transports stets mitgeführt werden.
  • Gültigkeitsdauer: Gesundheitsbescheinigungen werden ausschließlich für Rinder ausgestellt, die im Saarland gehalten werden. Die Bescheinigung ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Tage gültig.

Geflügel, Schafe, Ziegen, Schweine und Bruteiern - Beantragung eines Tiergesundheitszegnis für Geflügel, Schafe, Ziegen, Schweine und Bruteiern

  • Terminvereinbarung: Termine können per E-Mail an Tiergesundheit@lav.saarland.de vereinbart werden.
  • Gesundheitsuntersuchung: Für die Ausstellung der amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung muss der Antrag rechtzeitig und vollständig vorliegen. Wird der Antrag 9 oder weniger Tage vor dem gewünschten Termin eingereicht, kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht garantiert werden. Die Vor-Ort-Kontrolle muss innerhalb eines Zeitraumes von 48 h ggf. 24 h vor Transportbeginn stattfinden.
  • TRACES-NT: Der Bestimmungsort des Tieres muss in der TRACES-Datenbank als validierte Haltungseinrichtung geführt sein. Auch der Transporteur (privat/gewerblich) muss in dieser Datenbank hinterlegt sein. Liegt die Haltungseinrichtung oder der Sitz des Transporteurs ausserhalb des Saarlandes, ist die dort zuständige Veterinärbehörde für die Validierung in TRACES NT verantwortlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Verwaltungsgebühr: Der Gebührenbescheid wird Ihnen per Post zugestellt. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz in Deutschland. Antragsteller mit ausländischem Wohnsitz entrichten die Verwaltungsgebühr gegen Quittung am Tag der Kontrolle in bar.
  • Gültigkeitsdauer: Die Bescheinigung ist ab dem Ausstellungsdatum in der Regel 10 Tage gültig.