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Geflügelpest – Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten:

Was ist Geflügelpest?

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruskrankheit der Vögel. Sie wird auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt. Alle Geflügelarten können befallen werden, am schwersten erkranken jedoch Hühner und Puten. Erreger der Geflügelpest sind hoch pathogene (=stark krankmachende) aviäre Influenzaviren, die zum Subtyp H5 oder H7 gehören. Infektionen mit diesen Subtypen können besonders in Nutzgeflügelbeständen zu sehr schnellen und dramatischen Krankheitsverläufen führen, die innerhalb weniger Tage mit hohen Tierverlusten einhergehen. Daneben gibt es die niedrigpathogenen aviären Influenzaviren, die meist leichte grippeähnliche Erkrankungen beim Geflügel verursachen. 

Wie wird das Virus verbreitet?

Aviäre Influenzaviren kommen weltweit vor. Wildvögel und insbesondere wildlebende Wasservögel können als Reservoir des Virus betrachtet werden. Da Wildvögel häufig Virusträger und –ausscheider sind, ohne dabei selbst zu erkranken, können sie das Virus mitunter über weite Strecken verbreiten (z.B. Zugvögel). Infizierte Vögel scheiden das Virus in großen Mengen mit allen Körperausscheidungen (Kot, Speichel, Tränenflüssigkeit und Nasensekret) aus. Die Ansteckung erfolgt durch direkten Kontakt mit kranken Tieren oder indirekt über deren Ausscheidungen oder durch Kontakt mit infiziertem Material wie Dung, Transportkisten, Eierkartons, Gerätschaften oder Fahrzeugen. Auch über nicht gereinigte und nicht desinfizierte Schuhe, Kleider oder Hände ist eine Weiterverbreitung möglich. Bei dieser indirekten Übertragung spielt der Mensch eine wichtige Rolle.

Wie lange überlebt das Virus?

Außerhalb eines Wirtes, also auf Gegenständen (z.B. Werkzeug, Schuhsohlen, Reifen), kann das Virus bei 20 Grad eine Woche lang überleben. Bei 4 Grad kann das Virus bereits bis zu einen Monat überlebensfähig sein.

Was sind die Symptome der Geflügelpest?

Nach der Ansteckung dauert es oft nur Stunden bis wenige Tage bis zum Ausbruch der Krankheit. Die Erkrankung verläuft meist schnell und endet oft tödlich. Die Symptome können sehr vielfältig sein, wobei Hühner und Puten am stärksten erkranken. Betroffene Vögel zeigen hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kann überdies zu Ausfluss aus Augen und Schnabel, zu wässrig-schleimigem, grünlichem Durchfall, zu zentralnervösen Störungen (abnorme Kopfhaltung, Gleichgewichtsstörungen), zu Wassereinlagerungen (Ödeme) am Kopf sowie zu Blutstauung oder Unterhautblutungen mit blau-roter Verfärbung an den Kopfanhängen und den Füßen kommen. Die Legeleistung geht drastisch zurück. 

Eine Ausnahme bilden Enten und Gänse, die oftmals weniger schwer erkranken, so dass milde Verläufe hier übersehen werden können.

Ist der Erreger auf den Menschen übertragbar?

Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist prinzipiell möglich. Sie setzt jedoch einen engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) ist das Risiko auch dann als sehr gering einzuschätzen.

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Gefluegelpest/Gefluegelpest.html

Können Geflügelfleisch und Eier weiterhin verzehrt werden?

Der Verzehr von Geflügelprodukten und Eiern ist unbedenklich. Die allgemeinen Hygieneregeln bei der Handhabung und Verarbeitung von Geflügelprodukten und Eiern sollten wie gewohnt beachtet werden. Das Virus wird bereits bei +70° Celsius sicher abgetötet.

Ist der Erreger auf Haustiere übertragbar?

Nach bisherigem Wissensstand sind Haustiere nicht empfänglich und können selbst nicht erkranken. Sie können jedoch nach Kontakt mit infizierten Vögeln das Virus auf indirektem Weg (z.B.über Vogelkot auf Pfoten/Fell)  weiterverbreiten. Daher sollte ein Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunde und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden.

Können Tauben und Singvögel an Geflügelpest erkranken bzw. diese verbreiten?

Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest. Eine Infektion ist zwar in seltenen Fällen möglich, sie scheiden den Erreger jedoch nur in sehr geringen Mengen aus. Bei der Verbreitung des Virus spielen sie daher nur eine untergeordnete Rolle.

Was sollte man tun, wenn man einen toten Vogel findet?

Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.

Jeder Fund eines toten Wasservogels oder toten Greifvogels ist dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) zu melden. Von dort werden entsprechende Maßnahmen bezüglich einer möglichen Bergung und Beprobung veranlasst.

Andere Wildvogelarten sind für die Früherkennung von Interesse und sollten dem LAV gemeldet werden, sobald mehrere Vögel an einer Stelle tot gefunden werden.

Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind nach dem Tiergesundheitsgesetz verpflichtet, dem LAV jeden Verdacht des Vorliegens einer anzeigepflichtigen Tierseuche (hierzu gehört die Geflügelpest) unverzüglich zu melden. Daher sind in Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) nicht nur gehäufte Todesfälle sondern bereits ein deutlicher Abfall der Legeleistung unverzüglich dem LAV mitzuteilen.

Wie wird die Geflügelpest bekämpft?

Geflügelpest ist eine Tierseuche, die nach gesetzlichen Vorgaben mit staatlichen Mitteln bekämpft wird. Ein Verdacht muss unverzüglich dem LAV mitgeteilt werden. Zur Überprüfung des Verdachtes werden Proben im LAV untersucht. Bestätigt sich der Verdacht, werden verschiedene Maßnahmen eingeleitet, die eine Verbreitung des Virus verhindern sollen. Diese Maßnahmen beinhalten unter anderem Sperrmaßnahmen, eine Aufstallungsanordnung, Kontaktrückverfolgungen, Transport- und Handelsrestriktionen, gegebenenfalls Bestandstötungen, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.

Was bedeutet "Aufstallungsanordnung"?

Nach Ausbruch der Geflügelpest in einer Vogelhaltung wird für sämtliche gehaltene Vögel in dem betroffenen Gebiet die Aufstallung durch das LAV angeordnet. Es findet keine Einzelanordnung für jeden Vogelhalter statt, vielmehr wird die Aufstallungsanordnung ortsüblich bekanntgegeben. Sie gilt für die Dauer des Seuchengeschehens und der erhöhten Infektionsgefahr und solange, bis sie durch das LAV wieder aufgehoben wird. Um den Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich zu verhindern, müssen Vögel in dieser Zeit dauerhaft in Stallungen oder in sogenannten Schutzvorrichtungen gehalten werden. Schutzvorrichtungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Dach muss sicher vor Vogelkot schützen und mit einem Überstand versehen sein. Als Dacheindeckung eignen sich Konstruktionen, die auch bei Garagen oder Gartenhäuschen Verwendung finden (z.B. Welldachplatten, Dachpappenkonstruktionen, Hohlkammerstegplatten). Bei Benutzung von festen Planen muss eine ausreichende Unterstützung sichergestellt werden. Die Seitenabgrenzungen müssen das Eindringen von Wildvögeln verhindern. Für die Seitenteile eignen sich u.a. Volierendraht, engmaschiger Maschendraht oder engmaschige Netze. Baurechtliche Aspekte sind gesondert und im Vorfeld zu beachten.

Wie können Hobbyhalter ihr Geflügel schützen?

  • Kein Kontakt zu Wildvögeln!
  • Kein Verfüttern von Speise- und Küchenabfällen oder Eierschalen!
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Entfernen Sie Futterreste und stehendes Wasser, um keine Wildvögel anzulocken.
  • Tränken Sie nur mit Leitungswasser und nicht mit Oberflächenwasser. 
  • Füttern und Tränken Sie Ihre Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
  • Entsorgen Sie Futter, Einstreu, etc. bei Gefahr einer Verunreinigung mit Wildvogelkot. 

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  • Sichern Sie Ihre Geflügelhaltung vor unbefugtem Zutritt.
  • Beschränken Sie den Personenverkehr auf ein Minimum.
  • Trennen Sie Neuankömmlinge für einige Tage vom Rest der Herde (Quarantänehaltung).  
  • Halten Sie andere Haustiere von der Vogelhaltung fern.
  • Besuchen Sie keine anderen Geflügelbestände.

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  • Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig die Ställe und Ausrüstung mit geeigneten Mitteln.
  • Tragen Sie gesonderte Stallkleidung, die bei mind. 60° C waschbar ist.
  • Wechseln Sie die Schuhe vor dem Betreten der Geflügelhaltung.
  • Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände vor und nach dem Arbeiten bei den Vögeln.
  • Bekämpfen Sie regelmäßig Schadnager.
  • Verwenden Sie Eierkartons nur einmal.

Welche Meldepflichten bestehen für Geflügelhalter?

Für folgende Geflügelarten besteht eine Meldepflicht beim LAV. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob es sich um eine landwirtschaftliche Tierhaltung oder um eine Hobbyhaltung handelt.

  • Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel

Bitte verwenden Sie zur Meldung das untenstehende Meldeformular.

LAV Anzeige Tierhaltung



Meldung toter Wildvögel

Bitte halten Sie für die Meldung genaue Informationen zum Fundort bereit und teilen Sie dem LAV für eventuelle Rückfragen eine telefonische Erreichbarkeit mit. Meldungen toter Wildvögel bitte unter:

Tiergesundheit LAV

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken


Ansprechpartner:

Zentrale - Tiergesundheit

Zentrale Tiergesundheit

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Landesamt für Verbraucherschutz

Herr Burghardt

Volker Burghardt

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Frau Hartz

Sonja Hartz

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Herr Wohlfahrt

Sören Wohlfahrt

Konrad-Zuse-Straße 11
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Frau Dr. Bill

Dr. Eva Bill

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