Geflügelpest – Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten:
Was ist Geflügelpest?
Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruskrankheit der Vögel. Sie wird auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt. Alle Geflügelarten können befallen werden, am schwersten erkranken jedoch Hühner und Puten. Erreger der Geflügelpest sind hoch pathogene (=stark krankmachende) aviäre Influenzaviren, die zum Subtyp H5 oder H7 gehören. Infektionen mit diesen Subtypen können besonders in Nutzgeflügelbeständen zu sehr schnellen und dramatischen Krankheitsverläufen führen, die innerhalb weniger Tage mit hohen Tierverlusten einhergehen. Daneben gibt es die niedrigpathogenen aviären Influenzaviren, die meist leichte grippeähnliche Erkrankungen beim Geflügel verursachen.
Wie wird das Virus verbreitet?
Aviäre Influenzaviren kommen weltweit vor. Wildvögel und insbesondere wildlebende Wasservögel können als Reservoir des Virus betrachtet werden. Da Wildvögel häufig Virusträger und –ausscheider sind, ohne dabei selbst zu erkranken, können sie das Virus mitunter über weite Strecken verbreiten (z.B. Zugvögel). Infizierte Vögel scheiden das Virus in großen Mengen mit allen Körperausscheidungen (Kot, Speichel, Tränenflüssigkeit und Nasensekret) aus. Die Ansteckung erfolgt durch direkten Kontakt mit kranken Tieren oder indirekt über deren Ausscheidungen oder durch Kontakt mit infiziertem Material wie Dung, Transportkisten, Eierkartons, Gerätschaften oder Fahrzeugen. Auch über nicht gereinigte und nicht desinfizierte Schuhe, Kleider oder Hände ist eine Weiterverbreitung möglich. Bei dieser indirekten Übertragung spielt der Mensch eine wichtige Rolle.
Wie lange überlebt das Virus?
Außerhalb eines Wirtes, also auf Gegenständen (z.B. Werkzeug, Schuhsohlen, Reifen), kann das Virus bei 20 Grad eine Woche lang überleben. Bei 4 Grad kann das Virus bereits bis zu einen Monat überlebensfähig sein.
Was sind die Symptome der Geflügelpest?
Nach der Ansteckung dauert es oft nur Stunden bis wenige Tage bis zum Ausbruch der Krankheit. Die Erkrankung verläuft meist schnell und endet oft tödlich. Die Symptome können sehr vielfältig sein, wobei Hühner und Puten am stärksten erkranken. Betroffene Vögel zeigen hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kann überdies zu Ausfluss aus Augen und Schnabel, zu wässrig-schleimigem, grünlichem Durchfall, zu zentralnervösen Störungen (abnorme Kopfhaltung, Gleichgewichtsstörungen), zu Wassereinlagerungen (Ödeme) am Kopf sowie zu Blutstauung oder Unterhautblutungen mit blau-roter Verfärbung an den Kopfanhängen und den Füßen kommen. Die Legeleistung geht drastisch zurück.
Eine Ausnahme bilden Enten und Gänse, die oftmals weniger schwer erkranken, so dass milde Verläufe hier übersehen werden können.
Ist der Erreger auf den Menschen übertragbar?
Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist prinzipiell möglich. Sie setzt jedoch einen engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) ist das Risiko auch dann als sehr gering einzuschätzen.
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Gefluegelpest/Gefluegelpest.html
Können Geflügelfleisch und Eier weiterhin verzehrt werden?
Der Verzehr von Geflügelprodukten und Eiern ist unbedenklich. Die allgemeinen Hygieneregeln bei der Handhabung und Verarbeitung von Geflügelprodukten und Eiern sollten wie gewohnt beachtet werden. Das Virus wird bereits bei +70° Celsius sicher abgetötet.
Ist der Erreger auf Haustiere übertragbar?
Vereinzelt wurden Übertragungen auf Haustiere beschrieben. Nach Kontakt mit infizierten Vögeln besteht zudem die Möglichkeit, dass sie das Virus auf indirektem Weg (z.B. über Vogelkot auf Pfoten oder Fell) weiterverbreiten. Daher sollte ein Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunde und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden.
Können Tauben und Singvögel an Geflügelpest erkranken bzw. diese verbreiten?
Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest. Eine Infektion ist zwar in seltenen Fällen möglich, sie scheiden den Erreger jedoch nur in sehr geringen Mengen aus. Bei der Verbreitung des Virus spielen sie daher nur eine untergeordnete Rolle.
Was sollte man tun, wenn man einen toten Vogel findet?
Einzelne tote Spatzen oder Amseln sind keine Seltenheit. Von Singvögeln und Tauben geht nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe aus.
Wenn man jedoch viele tote Vögel an einem Ort oder auch einzelne größere Vögel wie z.B. Gänse, Schwäne, Enten, Greifvögel oder Kraniche findet, sollte man das LAV informieren, um den Transport zum Landeslabor abzustimmen. Für die Bergung und den Transport sollten die Tiere nur mit Handschuhen angefasst werden und in eine doppelte Plastiktüte gelegt werden. Das Anlegen eines Mund-Nasen-Schutzes wird empfohlen. Nach dem Kontakt sollten die Hände gründlich gewaschen und desinfiziert werden.
Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind nach dem Tiergesundheitsgesetz verpflichtet, dem LAV jeden Verdacht des Vorliegens einer anzeigepflichtigen Tierseuche (hierzu gehört die Geflügelpest) unverzüglich zu melden. Daher sind in Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) gehäufte Todesfälle ebenso wie ein deutlicher Abfall der Legeleistung unverzüglich dem LAV mitzuteilen.
Wie wird die Geflügelpest bekämpft?
Geflügelpest ist eine Tierseuche, die nach gesetzlichen Vorgaben mit staatlichen Mitteln bekämpft wird. Ein Verdacht muss unverzüglich dem LAV mitgeteilt werden. Zur Überprüfung des Verdachtes werden Proben im LAV untersucht. Bestätigt sich der Verdacht, werden verschiedene Maßnahmen eingeleitet, die eine Verbreitung des Virus verhindern sollen. Diese Maßnahmen beinhalten unter anderem Sperrmaßnahmen, eine Aufstallungsanordnung, Kontaktrückverfolgungen, Transport- und Handelsrestriktionen, gegebenenfalls Bestandstötungen, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.
Was ist zu beachten, sofern eine Stallpflicht angeordnet werden sollte?
Nach Ausbruch der Geflügelpest in einer Vogelhaltung wird für sämtliche gehaltene Vögel in dem betroffenen Gebiet die Aufstallung durch das LAV angeordnet. Auch nach Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln kann die Stallpflicht als vorbeugende Schutzmaßnahme verpflichtend angeordnet werden. Es findet keine Einzelanordnung für jeden Vogelhalter statt, vielmehr wird die Stallpflicht ortsüblich per Allgemeinverfügung bekanntgegeben und ist damit unmittelbar für alle Vogelhalter in den betroffenen Gebieten verpflichtend. Sie gilt für die Dauer des Seuchengeschehens oder der erhöhten Infektionsgefahr und solange, bis sie durch das LAV schriftlich wieder aufgehoben wird.
Um den Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich zu verhindern, müssen Vögel in dieser Zeit dauerhaft in Stallungen oder in sogenannten Schutzvorrichtungen gehalten werden. Schutzvorrichtungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Dach muss sicher vor Vogelkot schützen und mit einem Überstand versehen sein. Als Dacheindeckung eignen sich Konstruktionen, die auch bei Garagen oder Gartenhäuschen Verwendung finden (z.B. Welldachplatten, Dachpappenkonstruktionen, Hohlkammerstegplatten). Bei Benutzung von festen Planen muss eine ausreichende Unterstützung sichergestellt werden. Die Seitenabgrenzungen müssen das Eindringen von Wildvögeln verhindern. Für die Seitenteile eignen sich u.a. Volierendraht, engmaschiger Maschendraht oder engmaschige Netze. Sämtlich Abdeckungen sind auf Windfestigkeit zu überprüfen und sofern erforderlich abzuspannen. Die Baurechtliche Aspekte sind gesondert und im Vorfeld zu beachten.
Gilt die Stallpflicht ab dem ersten Vogel?
Ja.
Die Stallpflicht dient dem Schutz jedes einzelnen Vogels vor der Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest, die allzu oft mit schwerwiegenden Symptomen tödlich endet. Die Gefahr der Infektion für Vögel, die im Freien gehalten werden, ist für jeden Vogel gleich hoch. Die Folgen einer Infektion sind für jeden einzelnen Vogel gleich verhängnisvoll.
Warum wurde im Saarland die Stallpflicht verhängt, aber nicht allen anderen Bundesländern?
Das Saarland liegt unter einer der Hauptflugrouten für Zugvögel und ist daher aktuell einer besonderen Gefahr ausgesetzt. In den nächsten Wochen ist mit einem starken Überflug von Zugvögeln zu rechnen, hierunter auch die derzeit besonders betroffenen Kraniche. Daher kann die Gefährdungslage im Saarland nicht automatisch mit der in allen übrigen Bundesländern oder EU-Mitgliedstaaten verglichen werden.
Derzeit sammeln sich im Norden massenhaft Zugvögel an mehreren Sammelstellen, um bei Kälteeinbruch gemeinsam den Flug Richtung Süden anzutreten. Das Signal für den Weiterflug liefert das Einsetzen von winterlichen Temperaturen. Der Hauptflug kann sich bei milden Temperaturen bis in den Dezember verschieben. Die Zugvogelaktivität ist das derzeit wichtigste Kriterium bei der Beurteilung der Risikolage.
Meine Vögel sind es nicht gewohnt, über längere Zeit im Stall zu bleiben. Wie kann ich Ihnen helfen?
Die Stallpflicht bedeutet nicht zwingend die ausschließliche Haltung in einem geschlossenen Stall. Vielmehr kann auch die Haltung in einer sogenannten Schutzeinrichtung erfolgen, so dass es auch weiterhin möglich ist, den Tieren einen vor Wildvögeln geschützten Zugang zu Außenflächen zu ermöglichen. (Siehe FAQ zur Stallpflicht)
Die zeitweilige Einschränkung der üblichen Bewegungsfreiheit dient dem Schutz vor einer oft tödlichen Infektion.
Viele Hobbyställe und insbesondere sogenannte „Nachtställe“, wo Tiere ausschließlich für die Nachtruhe untergebracht werden, verfügen über relativ kleine Grundflächen und es fehlen teilweise Lichtöffnungen. Sofern das Baumaterial es ermöglicht, können diese Ställe durch Öffnungen oder Durchbrüche, die mit Maschendraht oder Netzen bedeckt werden, mit Licht und Außenklima ausgestattet werden.
Die Einrichtung des Stalls oder der Schutzeinrichtung kann mit zusätzlichem Beschäftigungsmaterial (z.B. Heunetze- oder Raufen, Luzerneballen, Picksteine, Scharrmaterial und Sandbäder etc.) oder der Unterteilung in verschiedenen Ebenen bereichert werden.
Gibt es eine Ausnahmemöglichkeit von der Stallpflicht?
Die Stallpflicht gilt ab dem ersten Vogel und unabhängig von der Bestandsgröße. Jede Ausnahme davon vergrößert das Risiko einer Infektion. Aufgrund der aktuellen dynamischen Ausbreitung des Geschehens bei Zugvögeln und anderen Wildvögeln wird die Ausnahmemöglichkeit derzeit lediglich für bestimmte Vogelarten mit besonderen Haltungsanforderungen geprüft (z.B. Zoos). Für andere Haltungen kann eine Ausnahme von der Stallpflicht derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.
Gibt es für Vogelhaltungen mit weniger als 50 Vögeln Ausnahmen von der Stallpflicht?
Nein.
Das größte Risiko einer Infektion besteht für jeden einzelnen Vogel, der im Freien ohne Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln gehalten wird. Die Folgen einer Infektion sind für jeden einzelnen Vogel ebenfalls verhängnisvoll. Daher gibt es bezüglich der Stallpflicht auch keine besondere Ausnahmemöglichkeit für kleinere Haltungen mit weniger als 50 Vögeln.
Aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI)
Wie können Hobbyhalter ihr Geflügel schützen?
- Kein Kontakt zu Wildvögeln!
- Kein Verfüttern von Speise- und Küchenabfällen oder Eierschalen!
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Entfernen Sie Futterreste und stehendes Wasser, um keine Wildvögel anzulocken.
- Tränken Sie nur mit Leitungswasser und nicht mit Oberflächenwasser.
- Füttern und Tränken Sie Ihre Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
- Entsorgen Sie Futter, Einstreu etc. bei Gefahr einer Verunreinigung mit Wildvogelkot.
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- Sichern Sie Ihre Geflügelhaltung vor unbefugtem Zutritt.
- Beschränken Sie den Personenverkehr auf ein Minimum.
- Trennen Sie Neuankömmlinge für einige Tage vom Rest der Herde (Quarantänehaltung).
- Halten Sie andere Haustiere von der Vogelhaltung fern.
- Besuchen Sie keine anderen Geflügelbestände.
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- Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig die Ställe und Ausrüstung mit geeigneten Mitteln.
- Tragen Sie gesonderte Stallkleidung, die bei mind. 60 °C waschbar ist.
- Wechseln Sie die Schuhe vor dem Betreten der Geflügelhaltung.
- Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände vor und nach dem Arbeiten bei den Vögeln.
- Bekämpfen Sie regelmäßig Schadnager.
- Verwenden Sie Eierkartons nur einmal.
Welche Meldepflichten bestehen für Geflügelhalter?
Für folgende Geflügelarten besteht eine Meldepflicht beim LAV. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob es sich um eine landwirtschaftliche Tierhaltung oder um eine Hobbyhaltung handelt.
- Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel
Bitte verwenden Sie unseren Online-Dienst.
Private Fütterung von heimischen Singvögeln im Garten
Singvögel gehören nicht zu den hauptsächlich empfänglichen Vogelarten für die Geflügelpest. Es sind daher keinerlei Einschränkungen für die Vogelfütterung im heimischen Garten notwendig. Menschen sollten den Kontakt zu Vogelkot dennoch möglichst meiden und bei Kontakt gründlich die Hände reinigen. Um allerdings auch die Verbreitung anderer Infektionskrankheiten über die Fütterung zu verhindern, sollten die üblichen Hygieneratschläge für Futterstellen beachtet werden. Dazu gehören die regelmäßige Reinigung der Futterhäuser oder die Verwendung von Futtersäulen.
Das Füttern außerhalb des eigenen Grundstückes ist nicht erlaubt. Sollten krank wirkende Zug-, Wasser- oder Greifvögel beobachtet werden, sollten diese unter Beachtung der aktuellen Seuchenlage direkt an das LAV unter vogelgrippe@lav.saarland.de oder die zuständige Ortspolizeibehörde gemeldet werden. Vom Füttern dieser Tiere wird dringend abgeraten! Erkrankte Tiere nehmen in der Regel ohnehin kein Futter oder Wasser auf, da Appetitlosigkeit eines der Hauptsymptome bei einer Infektion mit der Geflügelpest ist. Darüber hinaus besteht bei einer Fütterung dieser Tiere die Gefahr, dass andere Wildtiere angelockt werden könnten, die entweder selbst empfänglich für die Geflügelpest sind und sich somit selbst anstecken oder das Virus weiterverbreiten könnten.
Wo kann ich tote Wildvögel melden?
Bitte halten Sie für die Meldung genaue Informationen zum Fundort bereit und teilen Sie dem LAV für eventuelle Rückfragen eine telefonische Erreichbarkeit mit. Meldungen toter Wildvögel bitte unter: