Hauptinhalte
Vorläufige Liste saarländischer Euthanasieopfer aktualisiert
Stand vom 20.01.2023
Mit der vorläufigen Liste saarländischer Euthanasieopfer wollen wir dazu beitragen, ein würdiges Gedenken an die Opfer zu ermöglichen und deren Leid vor dem Vergessen zu bewahren.
Die Euthanasiepolitik des NS-Regimes forderte auch im Saarland zahlreiche Opfer. Wichtige Forschungen wurden hierzu insbesondere von Christoph Braß und Claudia Flöter durchgeführt[1]. Allerdings fehlte lange Zeit eine für die Öffentlichkeit einsehbare Liste der saarländischen Euthanasieopfer, die größtenteils bis 1939 in der Heil- und Pflegeanstalt Merzig sowie im Landeskrankenhaus Homburg untergebracht waren.
Nach einer Anfrage der Landtagsfraktion DIE LINKE im Juni 2018 sowie einer Petition Günter Schotts, die beide das Gedenken an die Euthanasieopfer anmahnten, beschäftigte sich auch der Landtag des Saarlandes mit diesem Thema. Im Zuge des historischen Bemühens um Aufklärung begann die Staatskanzlei mit der Zusammenstellung einer Opferliste und übermittelte die dabei gewonnenen Daten dem Landesarchiv zur Überprüfung und Vervollständigung. Bisher konnten 1055 Personen, die in nachstehender Liste aufgeführt sind, zweifelsfrei als Opfer des NS-Krankenmordes verifiziert werden. Folgende Quellen wurden zur Erstellung der Liste ausgewertet:
- Die im Landesarchiv archivierten Patientenakten des Landeskrankenhauses Homburg und der Heil- und Pflegeanstalt Merzig,
- die von Christoph Braß zusammengestellten Informationen, die auf Akten des Bundesarchivs, des Landeswohlfahrtverbandes Hessen und des Hauptstaatsarchivs Wiesbaden basieren,
- die im Internet veröffentlichten Opferlisten des Vereins Gedenkort Kalmenhof e.V. (Idstein) sowie des Stadtarchivs Eltville für die Anstalt Eichberg,
- die Opferlisten der Gedenkstätte Hadamar.
Es handelt sich hierbei um eine vorläufige bzw. unvollständige Liste, die noch durch weitere Recherchen vervollständigt oder korrigiert werden muss. Sie enthält folgende Informationen zu den als saarländische Euthanasieopfer identifizierten Personen: Name, Vorname, (bei verheirateten Frauen) Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort/Wohnort, Todesdatum, Todesort/Tötungsanstalt. Als „saarländisch“ werden dabei all jene Opfer der NS-Euthanasie verstanden, die im Saarland (heutige Grenzen) geboren wurden und/oder zum Zeitpunkt der ersten Verlegung im Saarland wohnhaft oder Patienten/innen in einer der beiden Anstalten waren, und die zwischen dem 1. September 1939 und Kriegsende in einer Einrichtung, die speziell der Tötung Kranker diente, oder in einer sogenannten Zwischenanstalt mit überdurchschnittlichen jährlichen Todesraten starben.
Mit dieser Liste wollen wir dazu beitragen, ein würdiges Gedenken an die Opfer zu ermöglichen und ihr Leid vor dem Vergessen zu bewahren. Ältere Versionen des PDF finden Sie unter "Materialien".
[1] Christoph Braß, Zwangssterilisation und „Euthanasie“ im Saarland 1935-1945, 2004; Claudia Flöter Zwangssterilisation und Euthanasie an neurologisch-psychiatrischen Patienten sowie Umgang mit ausländischen Patienten und Zwangsarbeitern im Landeskrankenhaus Homburg/Saar, 2016.