2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der vorliegende 2. Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie der 6. Landesplan zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen wurde im Laufe der 16. Legislaturperiode der saarländischen Landesregierung in den Jahren 2020 bis 2022 erarbeitet. Den besonderen Herausforderungen im Rahmen der Corona-Pandemie wurde mit einer intensiven Einbeziehung der Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen, interessierten Akteurinnen und Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen digitaler Beteiligungsformate Rechnung getragen. Dabei wurde auf Wunsch der Beteiligten noch ergänzend eine zweite Partizipationsphase durchgeführt. Bei dieser wurde besonderer Wert darauf gelegt, die Beteiligung nicht hauptamtlicher Akteure zu gewährleisten. Mit dem digitalen Format der Veranstaltungen konnte ein unkomplizierter und barrierearmer Zugang gewährleistet werden.