| Barrierefreiheit, Soziales, Menschen mit Behinderung, Pflege, Senioren
Gemeinsame Förderrichtlinie
zur Förderung der behindertengerechten Anpassung vorhandenen Wohnraums an die Belange von älteren Menschen ab der Vollendung des 60. Lebensjahres und Menschen mit erheblicher oder außergewöhnlicher Gehbehinderung mit Merkzeichen „G“ oder „aG“ bzw. und/oder Pflegegrad nach SGB XI