| Barrierefreiheit, Soziales, Menschen mit Behinderung, Pflege, Senioren

Gemeinsame Förderrichtlinie

zur Förderung der behindertengerechten Anpassung vorhandenen Wohnraums an die Belange von älteren Menschen ab der Vollendung des 60. Lebensjahres und Menschen mit erheblicher oder außergewöhnlicher Gehbehinderung mit Merkzeichen „G“ oder „aG“ bzw. und/oder Pflegegrad nach SGB XI