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Empfehlungen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, der Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII – auch offene ehrenamtliche Angebote

Angesichts der sinkenden Inzidenzzahlen sind weitere Lockerungen und Öffnungen für den im Betreff genannten Bereich vorgesehen. Mit heutigem Schreiben darf ich Sie darüber in Kenntnis setzen.