Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen

Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit vom 17. bis 22. Mai 2024 sind in weiten Teilen des Saarlandes beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. Diese ergeben sich aus dem nachfolgenden Katastrophenerlass des Saarlandes.