Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Bereich Verpflegungsdienstleistungen, Catering und Kantinenbetrieb - gültig ab 01.03.2025

Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Bereich Verpflegungsdienstleistungen, Catering und Kantinenbetrieb - gültig ab 01.03.2025