Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Schreinerhandwerk - gültig ab 01.01.2024

Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Schreinerhandwerk - gültig ab 01.01.2024