Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Sanitär- und Heizungshandwerk - gültig ab 01.07.2024

Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Sanitär- und Heizungshandwerk - gültig ab 01.07.2024