| Arbeits- und Tarifrecht

Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Elektrohandwerk - gültig ab 01.03.2023

Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Elektrohandwerk - gültig ab 01.03.2023