Erste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträgen im Maler- und Lackiererhandwerk – gültig ab 01.11.2023

Erste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträgen im Maler- und Lackiererhandwerk – gültig ab 01.11.2023